Verbale Entgleisung des Arbeitgebers

Hallo zusammen,

ein Angestellter in einem Dienstleistungsunternehmen arbeitet stets kundenorientiert, zuverlässig und so weiter. Ein Vorstandsmitglied stellt ihm eine Frage, die absolut nicht in seinen Zuständigkeitsbereichs fällt und die er auch nicht beantworten kann. Der Angestellte verweist das Vorstandsmitglied an den zuständigen und kompetenten Mitarbeiter. Dieser war leider zum Mittag. Jetzt kommt´s. Der eingangs genannte Angestellte wird im Nachhinein vom Vorstandsmitglied telefonisch sehr lautstark und unsachlich beschimpft. Die verbale Entgleisung war mehr als unterhalb der Gürtellinie und völlig unangemessen und überzogen. U.a. wurde mangelhafte Arbeitseinstellung vorgeworfen und mit der Überreichung der Papiere gedroht. Der Angestellte ist sachlich und ruhig geblieben und hat sich absolut nichts vorzuwerfen. Besagtes Vorstandsmitglied ist für ein derartiges Verhalten bekannt und dem Vorstandsvorsitzenden gefällt dieses Benehmen nicht wirklich.

Kann sich der Angestellte gegen solche Entgleisungen wehren?
Von den möglichen Folgen, z.B. Kündigung, abgesehen.

Liebe Grüße
Euronator

hi,

Kann sich der Angestellte gegen solche Entgleisungen wehren?
Von den möglichen Folgen, z.B. Kündigung, abgesehen.

aber sicher. er hätte eine passende antwort geben und sich derartige entgleisungen verbitten können.

ann

Der AN sollte zum Vorstandsvorsitzenden gehen und den Fall schildern. Sowas ist ein Grund für eine außerordentliche Kündigung. Wenn dann muß das Vorstandsmitglied eine Kündigung erhalten.

http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/arbeitsre…

ach Frau Jabusch, so eine hätte-können Antwort nützt dem Fragesteller sicherlich viel, denn schließlich kann man zurückspulen und alles nochmal machen?!

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Hallo,

der Arbeitnehmer muss sich selbstverständlich nicht vom Vorgesetzten beschimpfen lassen. Je nachdem wie sehr der Arbeitgeber in seinen Ausführungen unter die Gürtellinie gegangen ist, kommt sogar eine Anzeige wegen Beleidigung in Betracht. Sofern das allerdings die erste Entgleisung dieser Art war, würde ich darauf verzichten, denn es ist nicht im Sinne des Arbeitsklimas.
Ich rate dem Arbeitnehmer zu folgendem Vorgehen: Er sollte eine E-Mail an den Vorgesetzten schreiben, in der noch einmal sachlich geschildert wird, was vorgefallen ist. Eine Stellungnahme zu den Vorwürfen sollte ebenfalls dazu geschrieben werden. Dazu die Forderung nach einer persönlichen Entschuldigung. Das Ganze dann cc. Betriebsrat

Gruß
DCK