Hallo.
Ich habe einige Probleme mit dem rechtlichen Begriff des „Verbands“. Ein Verband scheint mir einerseits ein Überbegriff für die verschiedensten Rechtsformen zu sein, wie z.B. der Verein, aber auch Gesellschaften und öffentliche Körperschaften können Verbände sein. Andererseits scheint es so, dass der Verband mit seinem Verbandsrecht eine eigene Rechtsform darstellt. Ist dem so? Manchmal wird auch angemerkt, dass Verbände nicht wie Unternehmen strukturiert sind und sie somit auch nicht mit anderen Unternehmen in Konkurrenz treten würden. Kann man sagen, dass der Begriff des Verbandes an sich nicht sonderlich viel ausdrückt, nur dass er ein Zusammenschluss zur Verfolgung gemeinsamer Interessen ist, wobei der Begriff Interessen sehr weit gefasst ist? Oder gibt es ein einfache Definition, der den Verband eindeutig klassifiziert?
Vielen Dank
Martin Unterholzner