Verbeamten?

hallo zusammen, ich habe schon einmal eine ähnliche frage gestellt…

wird heutzutage überhaupt noch verbeamtet?
wenn ja, welche berufe werden verbeamtet?
wie läuft das ganze ab? (es muss ja sicherlich studiert werden, ist es dabei egal was studiert wird?)

grüße alex

wird heutzutage überhaupt noch verbeamtet?

Ja.

wenn ja, welche berufe werden verbeamtet?

Die Liste wäre sehr lang.

wie läuft das ganze ab?

Das ist ein Verwaltungsakt, wenn man einen entsprechenden Arbeitsvertrag unterschrieben hat, muß man einen Eid leisten und ist Beamter.

(es muss ja sicherlich studiertwerden, ist es dabei egal was studiert wird?)

Das hängt von dem Berauf ab, um den es geht. Der einfache Dienst muß nicht studieren.

Hallo Nordlicht,

Das hängt von dem Berauf ab, um den es geht. Der einfache
Dienst muß nicht studieren.

was ist der einfache Dienst, wo gibt es diesen?

Gruß

Samira

Das ist ein Verwaltungsakt, wenn man einen entsprechenden
Arbeitsvertrag unterschrieben hat, muß man einen Eid leisten
und ist Beamter.

Beamte haben keinen Arbeitsvertrag - sie arbeiten ja auch nicht. Und der Verwaltungsakt ist die Ernennung - nicht das leisten des Eides.

Das hängt von dem Berauf ab, um den es geht. Der einfache
Dienst muß nicht studieren.

Der mittlere Dienst auch nicht, die Stellen im einfachen Dienst sind übrigens kaum vorhanden.

Gruß Andreas

Der mittlere Dienst auch nicht, die Stellen im einfachen
Dienst sind übrigens kaum vorhanden.

Da Du in diesem Metier offenbar fitter bist als ich, erklär mir doch bitte den Unterschied zwischen gehobenem und höherem Dienst. oder ist das das gleiche ?

Nächste Frage: Welche Besoldungsgruppen bilden den einfachen, den mittleren und den gehobenem Dienst ?

Hallo,

den Unterschied zwischen gehobenem und höherem
Dienst. oder ist das das gleiche ?

In den gehobenen Dienst kommt man i.d.R mit einem FH Studium bzw. neuerdings einem Bachelor, beim gehobenen nichttechnischen Dienst ist das Studium an einer FH mit praktischen Phasen im Vorbereitungsdienst gemischt.
Der höhere Dienst setzt einen universitären Studienabschluss also Staatsexamen, Diplom, Magister, Master voraus. Master an der FH müsste auch gehen. Voraussetzung ist meist eine Mindeststudienzeit von 8 Semestern. Im Anschluss an das Stuidum erfolgt noch ein zweijähriger Vorbereitungsdienst (Referendariat) der mit einer Staatsprüfung abschließt.

Nächste Frage: Welche Besoldungsgruppen bilden den einfachen,
den mittleren und den gehobenem Dienst ?

Einfacher Dienst A 2 bis A 6
Mittlerer Dienst A 5 bis A 9
Gehobener Dienst A 9 bis A 13
Höherer Dienst A 13 bis A16

Gruß
Wawi

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owT

Gehobener Dienst A 9 bis A 13
Höherer Dienst A 13 bis A16

Gruß
Wawi

okay, danke…

welche berufsgruppen würden zum höheren dienst zaählen?

wird jeder automatisch verbeamtet, der dieses staatsexamen ablegt, bzw. kann jeder dieses staatsexamen ablegen?

grüße alex

Hallo,

Der einfache
Dienst muß nicht studieren.

Der mittlere auch nicht!

was ist der einfache Dienst, wo gibt es diesen?

Das sind meist Stellen wie Mitarbeiter in der Post- und Kurierstelle, Hausordnungsdienst, Pforte, Wachtmeister in der Justiz, Schreibkräfte usw.

Solche Stellen werden mittlerweile aber meist mit Angestellten besetzt.
Das schrieb ja Andreas W. bereits.

Gruß
Wawi

welche berufsgruppen würden zum höheren dienst zaählen?

Im Endeffekt alle die obige Abschlüsse haben und für die Bedarf besteht: Juristen, Sozialwissenschaftler, Geologen, Chemiker, Ärzte, Veterinäre, was weiß ich noch was. Keine Ahnung ob es da eine (komplette) Aufstellung gibt.
Am Besten mal die verschiedenen Ämter bei denen man es sich vorstellen könnte abklappern. Ist im Zeitalter des Internets kein Problem.

Ich schätze die größten Gruppen bilden die Gymnasial- und Berufsschullehrer, Hochschullehrer, Richter und Staatsanwälte.

wird jeder automatisch verbeamtet, der dieses staatsexamen
ablegt,

Nein. Das Staatsexamen ist zwar oft Bestandteil der Ausbildung, garantiert aber noch keine Stelle. Bestes Beispiel Lehrer: aus meinem Prüfungsjahrgang hat nur ein Bruchteil sofort eine Verbeamtung bekommen. Der Rest schlägt sich zT immer noch als Angestellter durchs Leben.

Es gibt aber auch Laufbahnen wo nur für den konkreten Bedarf ausgebildet wird, d.h. wer den Vorbereitungsdienst ud somit die Staatsprüfung macht, wird auch übernommen. Ist meines Wissens zB im Inschinörsbereich so.

bzw. kann jeder dieses staatsexamen ablegen?

Sh oben. bei Lehrern und Juristen gehört’s mit zur Ausbildung, anderen wird es ganz speziell angetragen.

Gruß
Wawi

welche möglichkeiten ergeben sich denn für jemanden der die beamtenlaufbahn einschlagen will und momentan die technikerschule besucht?

grüße alex

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Hallo,

welche möglichkeiten ergeben sich denn für jemanden der die
beamtenlaufbahn einschlagen will und momentan die
technikerschule besucht?

Da käme der Bereich „mittlerer (technischer) Dienst“ in Frage.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,

welche möglichkeiten ergeben sich denn für jemanden der die
beamtenlaufbahn einschlagen will und momentan die
technikerschule besucht?

Da käme der Bereich „mittlerer (technischer) Dienst“ in Frage.

Was würden denn unter der Bezeichnung „mittlerer Dienst“ fallen?
Wie wäre das Einstigesgehalt und muss, bzw. was muss studiert werden?

GRüße Alex

Hallo,

das wären die Besoldungsgruppen A5 bis A9. Studiert muss man da nicht haben, gesucht sind hier ausgebildete Techniker entsprechender Fachrichtung.

Für die Höhe des Verdienstes sollte es im Netz entsprechende Rechner geben.

Gruß
Jörg Zabel

und wo bewirbt man sich dafür, bzw. als was? gehe ich da zum rathaus und sage ich bin techniker, verbeamtet mich?

A7
Guten Morgen,

hab grade in der Zeitung zufällig ne Stellenanzeige für nen verbeamteten Techniker an einer FH gesehen.
Die Stelle ist dotiert mit A7.

Gruß
Wawi

Hallo,

ich hatte diese Angelegenheit etwas aus denAugen verloren.

und wo bewirbt man sich dafür, bzw. als was? gehe ich da zum
rathaus und sage ich bin techniker, verbeamtet mich?

Theoretisch genau so.

In der Praxis sieht es etwas anders aus.
Zuerst einmal muss natürlich der Bedarf da sein. Techniker gibt es in allen möglichen Fachrichtungen. Und in genau der Fachrichtung des Bewerbers muss jemand gebraucht werden. „Der Staat“ stellt nicht aus Jux und Dollerei ein.
Dann muss die entsprechende Stelle da sein. Das hat was mit dem öffentlichen Haushalt zu tun, d. h. es muss Geld zur Bezahlung der Person da sein.
Weiterhinist zu überlegen, ob ein Beamter oder ein Angestellter die Tätigkeit übernehmen soll/muss. Beides ist von der Theorie her denkbar. Und in der Unterscheidung gibt es eine grosse Grauzone, auch wenn die „reine Lehre“ sagt, dass die Beamten die „hoheitlichen Tätigkeiten“ ausführen sollen.

Gruß
Jörg Zabel