Hallo!
Ich weiß, es gibt schon tausend Anfragen dazu, aber ich versuche es trotzdem nochmal, und hoffe auf nützliche Hinweise!
ich weiß, dass man als Lehramtsanwärter meist auf Probe verbeamtet wird und dann neu entschieden wird. Ich weiß auch, dass bei der Entscheidung die Note, das Führungszeugnis und auch die Gesundheit mitentscheident ist.
Bei dieser Gesundheitsgeschichte bin ich nun am Grübeln.
Ich war wegen einer Kleinigkeit beim Arzt, und bei einem EKG wurde ein etwas schneller Herzpuls festgestellt, was sich der Arzt nicht erklären konnte und nun hat er mich an die Kardiologie überwiesen. Nun sind meine (ohnehin nicht sehr drsatischen) Beschwerden, die an sich auch nichts mit dem Herz zu tun hatten, wieder weg, und ich frage mich, ob ich den Termin - den ich als gesetzlich Versicherte ohnehin erst in 6 Wochen habe - überhaupt noch wahrnehmen soll.
Nicht, dass ein Besuch bei der Kadiologie - der ja in der Krankenakte stehen wird ?? - Probleme bereitet, wenn ich nächstes Jahr ins Referendariat gehe?
Ich meine, mit der Gesundheit ist nicht zu spaßen, aber ich lebe bisher 25 Jahre gesund und munter, und mache mir nun Gedanken, ob so ein Krankenhausbesuch mir nicht Nachteile bringen wird??
Was meint ihr?
Was schauen die sich denn an bei der Untersuchung und für die event. Verbeamtung?
also, der Besuch beim Amtsarzt stellt zwei Dinge fest, einmal die Berufstauglichkeit und zum anderen, ob eine Verbeamtung empfohlen werden kann. Beim ersten durchzufallen ist relativ schwer (obwohl eine Persönlichkeitsstörung, komplette Taubheit / Blindheit schon hinderlich sein können scnr). Beim zweiten durchfallen geht etwas leichter, ist wie beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung. Das bundesland muss halt für seine Beamten Beihilfe zahlen, das ist so ungefähr die Hälfte jeder Arztrechnung (KKH, Medikamente etc), und es muss seine Beramten versorgen, wenn die aus gesundheitlichen Gründen frühzeitig aus dem Beruf schieden müssen. DAher werden Personen mit einem erhöhten Risiko nicht verbeamtet. WEnn sich der gesundheitliche Grund allerdings in Nichts aufgelöst hat, kann man noch nachträglich (allerdings nicht rückwirkend) verbeamtet werden. Also zum Beispiel stellt der Amtsarzt einen BMI von 31 fest (85kg auf 1,63m bei einer Frau) - damit hat man ein erhöhtes Risiko auf Herz- Kreislauferkrankungen und wird nciht verbeamtet. Man ist schockiert, geht fleißig ins Fitnesstudio und präsentiert sich ein Jahr später mit nur noch 70kg wieder beim Amtsarzt, der ist glücklich und empfiehlt dem Kultusministerium die Verbeamtung, und dann wirst du auch verbeamtet
Anderes Beispiel: Der Amtsarzt diagnostiziert Diabetes. Das ist nicht heilbar, muss unbedingt regelmäßig mit teuren Medikamenten versorgt werden und kann unter Umständen Folgeerkrankungen nach sich ziehen und zur Erwerbsunfähigkeit führen. Du wirst nicht verbeamtet, kannst dir auch gleich die Wiederholungsbesuche beim Amtsarzt sparen. Außer, irgendwann wird eine Heilung für Diabetes entdeckt.
Aber auch wenn die Verbeamtung nicht empfohlen wird (und das Ministerium folgt der Empfehlung des Amtsarztes), so ist in der Regel die Berufstauglichkeit nicht gefährdet - Du kannst also dein REferendariat machen, bzw. Deine unbefristete / befristete Stelle nachher antreten, nur eben als Angestellte mit den normalen Abzügen eines Nicht-Beamten.
Angaben und Erfahrungen entsprechen Bayern.