Ein Vorgang in meinem Bekanntenkreis bringt mich zu der Frage, ob man trotz einer schizophrenen Psychose, die zu mehrfachem Krankenhausaufenthalt geführt hat, zum Beamten auf Lebenszeit ernannt werden kann. Es geht um die Einstellung als Gymnasiallehrer.
Gelten psychisch Kranke generell als nicht gesundheitlich geeignet für den Schuldienst? Findet vor der Verbeamtung noch eine amtsärztliche Untersuchung statt? Wenn ja: Kann man psychische Vorerkrankungen verschweigen? Wie sehen die beamten- und versorgungsrechtlichen Konsequenzen aus, wenn der Betreffende später einmal einen Rückfall hat?
Mich würde interessieren, ob jemand einschlägige Erfahrungen zu diesem Thema hat.
Hi Peter,
in meinem Bekanntenkreis gibt es eine Frau, die während ihres Referendariats (Lehramt, in NRW) eine schizophrene Psychose hatte. Sie ist anschließend verbeamtet worden.
Genaueres kann ich jetzt nicht schreiben. Am Wochenende könnte ich frühestens versuchen, sie zu erreichen. Da ich hier im Forum nicht immer online bin, wäre es besser, wenn Du mir noch einmal mailen würdest, falls Du Deine Frage nicht schon anderweitig beantwortet bekommen hast.
Grüße von Charlotta
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Hallo Charlotta,
das ist eine interessante Information, denn bei restriktiver Betrachtung könnte sich das Gesundheitsamt / die Schulbehörde auf den Standpunkt stellen, dass ein etwaiger Rückfall zu dauerhafter Dienstunfähigkeit führen könnte und aus diesem Grund die Verbeamtung ablehnen.
Ich werde zu Beginn der kommenden Woche über deine e-Mail-Adresse Kontakt aufnehmen, bitte aber trotzdem die übrigen User, weitere Erfahrungen bzw. Beurteilungen zu posten!
Dankeschön!
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Es findet auf jeden Fall eine amtsärztliche Untersuchung statt bei der - zumindest war es bei mir so - recht detailliert auf die gesundheitliche Vorgeschichte eingegegangen wird.
D.