Verbeamtung nach neuem Dienstrecht (DNeuG, BLV)

Hallo!
Ich habe gehört, dass es durch das Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG) bzw. die neue Bundeslaufbahnverordnung (BLV) neue Möglichkeiten zur Verbeamtung von Angestellten gibt.
Mich würde interessieren welche Voraussetzung man als Angestellter in einer Bundesbehörde erfüllen muss, um nach neuem Recht verbeamtet zu werden, bzw. was sich hier konkret verändert hat.

Gruß

Daniel

hallo daniel,
frag doch mal euren betriebsrat. der kann dir sicher helfen.
das ist ein sehr komplexes thema. betriebsräte sollten in der regel aber gerade in solchen grundsatfragen immer auf dem neuesten stand sein.
viel erfolg
s.d.