Hallo!
Ich habe gehört, dass es durch das Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG) bzw. die neue Bundeslaufbahnverordnung (BLV) neue Möglichkeiten zur Verbeamtung von Angestellten gibt.
Mich würde interessieren welche Voraussetzung man als Angestellter in einer Bundesbehörde erfüllen muss, um nach neuem Recht verbeamtet zu werden, bzw. was sich hier konkret verändert hat.
Gruß
Daniel