Hallo,
ich habe mal eine direkte Frage an die Rechtsexperten.
Soweit ich weiß, muss ein Beamtenanwärter, bevor er verbeamtet
wird zum Amtsarzt. Dagegen spricht ja nichts. Nun werden viele
Leute aber nicht verbeamtet, weil Ihr BMI zu hoch ist. D.h.
Sie haben Übergewicht.
Wie sieht das denn Rechtlich aus? Darf man jemand aufgrund
seines Gewichtes benachtteiligen, d.h. die Verbeamtung
verweigern. Ich dachte hierzu gibt es ein
Gleichstellungsgesetz, dass kein Arbeitnehmer diskriminiert
werden darf. Warum darf es dann der Staat. Das verstehe ich
irgendwie nicht.
Erstens sind Beamte ja nun eben keine Arbeitnehmer. Bin kein Rechtsanwalt, aber nach Studium des AGG §§2 und 6 würde ich sagen, dass Beamte (und solche die es werden wollen) nicht daruter fallen.
Spätestens der §8 würde dann eine unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen zulassen. Und dieser werden irgendwo festgehalten sein. Da kann es natürlich je nach Laufbahn und Dienstherren Unterschiede geben.
Kann man da nicht gegen den Staat klagen. Das ist doch
Diskrimierung oder?
Ja. Aber eben keine Benachteiligung. Wenn es einen sachlichen Grund dafür gibt, ist das doch vollkommen in Ordnung. Wenn man Blinde nicht als Pilot zuläßt, ist das doch auch in Ordnung. (Beispiel dient nur zur Verdeutlichung.)
Und die Aussage, dass aufgrund des Übergewichts, jemand eher krank wird ist doch nicht aussagekräftig, oder?
Hier gibt es sicher unzählige wissenschaftliche Untersuchungen die diesen Schluß nahelegen und damit zulassen. Und in der Regel ist ein BMI von über 30 ein recht starkes Indiz für das Vorliegen einer Krankheit und zudem auch nur ein Anzeichen von mehreren. Oder welchen guten Grund sollte es dafür geben?
Kann man da was machen und wenn ja was?
Ich fürchte, da hilft nur abnehmen. Ich bezweifle allerdings, dass es ausreicht, am Tage der Untersuchung, gerade einen BMI knapp unter 30 hinzulegen. Es werden sicher noch andere Parameter abgeklärt, die man nicht kurzfristig hinbiegen kann.
Danke für Eure Tipps
Gruß
Bitte
MfG