Verbeamtung - Vorteile und Nachteile

Hallo,

ich habe mal irgendwo gehört, dass Mann/Frau ein Anrecht auf eine Verbeamtung hat, wenn er/sie 10 Jahre und mehr z.B. im öffentlichen Dienst (Stadtverwaltung) tätig war! Da ich dies aber nicht genau weiß, würde es mich interessieren ob dies immer noch der Fall ist?
Und mich würden auch die Vor- und Nachteile interessieren, die man hätte bei einem Wechsel des Status Angestellter im öffentlichen Dienst hin zum Beamten, in Bezug auf Gehalt (momentan Tvöd 9), aber auch im privaten Bereich, wie Versicherung, Krankenkasse usw.

Vielen Dank jetzt schon
LG

Hallo,

also ein „ersitzen“ einer Verbeamtung ist so nicht drin.
Es gibt aber die Unkündbarkeit von Angestellten im ÖD nach 15 Jahren (ab 40. Lebensjahr) nach BAT § 53.
Anderen Tip zum Thema noch:
Nach § 16 Beamtenrechtsrahemgesetz (BRRG) könnten man als „anderer Bewerber“ ohne absolvieren der jeweiligen Laufbahn verbeamtet zu werden.

Was deine anderen Fragen angeht, im Bezug auf Gehalt folgender Link
http://paul.schubbi.org/beamte/besold
Versicherungstechnisch gibt es durchaus Vorteile, z.B. besonderer Beamtentarif bei kfz-Versicherung.
Krankenkasse zahlt man z.B. bei der Debeka umgerechnet aufs Brutto ca. 220 € bei 3300 € Brutto-kommt aber auf Konditionen an, die man möchte.

Gruß
T.

Hallo,

Versicherungstechnisch gibt es durchaus Vorteile, z.B.
besonderer Beamtentarif bei kfz-Versicherung.
Krankenkasse zahlt man z.B. bei der Debeka umgerechnet aufs
Brutto ca. 220 € bei 3300 € Brutto-kommt aber auf Konditionen
an, die man möchte.

Ein wichtiger Punkt bei der Verbeamtung ist die Frage der Versorgung im Ruhestand. Da kommt es immer auf den Einzelfall an, d. h. wieviel Jahren als Angestellte wieviele jahre als Beamter entgegenstehen, bzw. welche Ansprüche sich daraus ergeben. Da kann schnell mal ein voreiliger Schuss nach hinten losgehen.
Ich glaube, den „Beamtentarif“ bekommen alle Angehörigen des öffentlichen Dienstes.

Gruß
Jörg Zabel

Hi

  1. den „Beamtenrabatt“ bei der Versicherung erhält jeder Bediensteter der öffentlichen Verwaltung - auch die Putzfrau, wenn sie bei der Behörde angestellt ist.
  2. den BAT gibt es nicht mehr, er wurde durch den TVöD ersetzt. MW sieht der keinen Kündigungsschutz mehr vor.

Gruß
HaWeThie