Verbilligte Mietwohnung Umsatzsteuer

Moin,

ich „streite“ gerade mit meiner Kollegin, ob der Sachbezug verbilligte Mietwohnung umsatzsteuerpflichtig ist. Meiner Meinung nach muss sie als Verwendung von Gegenständen außerhalb des Unternehmens behandelt werden. In dem Fall eine sonstige Leistung und steuerpflichtig.
Davon abzugrenzen ist die Gestellung einer Unterkunft. Hier greift §4 UStG, Vermietung.
Sie vermischt Unterkunft und Wohnung und ist der Meinung, dass auch eine verbilligte Wohnungsüberlassung steuerfrei ist.
Ich bräuchte eine klare Erklärung mit Paragraphen. Sie hat mir gestern noch einen Ausdruck von Haufe unter die Nase gehalten, wo tatsächlich Unterkunft und Wohnung in einen Topf geschmissen werden.
Kann mich bitte jemand aufklären.

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