Verbindliche Bestellung Gebrauchtwagen Rücktritt

Hallo,
war letzten Freitag bei einem Gebrauchtwagenhändler und habe mich auf den Kauf eines PKW eingelassen.
Der Verkäufer sicherte mir vorher Gewährleistung zu.
Darauf unterschrieb ich eine Verbindliche Bestellung,welche ich leider nur überflog.
Wagen laut Vertrag in TOP Zustand.

In der Bestellung steht das ich den Wagen nur für gewerbliche Zwecke nutze oder weiter veräußere und auf jegliche Gewährleistung verzichte.Ausgenommen hiervon sind Schäden wegen Verletzung von Körper,Leben,Gesundheit sowie Fälle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schädigung des Vertragspartners.
Noch interessant ist das bei Kilometerstand 0 Km(sind 90000km) eingetragen wurde und bei Fahrbereit ein - lediglich steht.

Auch wurden mir keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgehändigt.

Ich habe den Wagen noch nicht bezahlt,Verkäufer wartet auf Barzahlung.
Mir ist bewusst das ich den Vertrag am besten garnicht hätte unterschreiben sollen und morgen werde ich den Händler auf die Gewährleistung erneut ansprechen.

Gibt es eine Möglichkeit von Kauf zurückzutreten?Wie hoch wäre die Strafe bei Nichteinhaltung?
Kaufpreis war 6100 €.4100 € Bar und 2000 € würde er mir für meinen alten Wagen geben.

Hi,

bist du denn Selbständig? Wenn du kein Gewerbe angemeldet hast, kann der Händler die Gewährleistung nicht ausschließen. Dann sorgt der vermeintliche Ausschluss nur dafür, das die Gewährleistung sogar volle 2 Jahre gilt.
Abgesehen davon stärkt das Verhalten des Händlers natürlich nicht das Vertrauen in das Fahrzeug.

Grüßle
Frank K.

Habe kein Gewerbe angemeldet aber ich glaube das ist für den Abschluss des Vertrages nicht relevant.
Kann mich aber auch nicht entsinnen das ich als Händler aufgetreten wäre…

Hallo!

Warum muss man einen offenbar bereits auf dem Hof des Händlers vorhandenen Wagen „bestellen“ ?
Man würd ihn schlicht kaufen und einen Kaufvertrag abschließen.

Zum Thema Gewährleistung.
Die muss man nicht vereinbaren, die ist vom Gesetz vorgeschrieben.
2 Jahre, kann bei gebrauchten Sachen auf 1 Jahr beschränkt werden.
Du meinst womöglich Garantie (gut, die ist rein freiwillig).

Der Punkt ist, Gewerbetreibende kaufen ohne diese Gewährleistung.

Aber, ein Privatmann wird auch mit Vertrag nie zum Gewerbetreibenden.
Unseriöse Händler versuchen so, die gesetzliche Gewährleistung zu umgehen.

Das ist rechtlich unwirksam.

Ich würde den Händler darauf aufmerksam machen, das man einen „richtigen“ Privatkunden-Kaufvertrag mit Gewährleistung haben will sonst tritt man vom Vertrag zurück.
Strafzahlung wegen Vertragsbruch sind hier nicht zu befürchten.

MfG
duck313

Hi,

doch, ist es. Sofern es sich nicht um ein sogenanntes Bastlerfahrzeug handelt (und dagegen spricht der Preis) kann der Händler die Gewährleistung gegenüber Privatpersonen nicht ausschließen. Er kann sie bei Gebrauchtwaren lediglich auf ein Jahr reduzieren. Dies hat er jedoch nicht gemacht.

Grüßle
Frank K.

Geschrieben steht im Vertrag:
Der Käufer erklärt sich ausdrücklich,dass er Unternehmer im Sinne §2USTG ist.

Vor Gericht wäre ich wohl selber Schuld oder?

Hallo,

eins ist klar:
Der Gebrauchtwagenhändler ist im höchsten Maße unseriös.
Dein Ziel muss somit sein, aus dem Vertrag heraus zu kommen - auf keinen würde man bei so einem ein Auto (oder sonstwas, was mehr als den Gegenwert einer Tafel Schokolade hat) kaufen.

Fakt ist, dass der Vertrag nicht zu dem Gesagten passt, nicht zum Auto und auch nicht zum Käufer.

Gehe zum Händler und sage ihm freundlich, dass du diese Fehler bemerkt hast und unter diesen Umständen das Fahrzeug nicht kaufen wirst und eine Aufhebung des Vertrages in beiderseitigem Einverständnis anstrebst.
Den Vertrag solltest du vorher kopieren und ein paar gute Fotos von machen. Er könnte sonst vom Händler verfälscht werden, wenn du ihn aus der Hand gibst.

Leider ist das nicht so einfach.
In diesem Fall würde man bemerken:
Der Vertrag läuft nicht über Firma XY, sondern lautet wohl auf „Herr XY“?
Die entsprechenden Floskeln waren so bereits im gedruckten Vertrag vorhanden, sie wurden nicht handschriftlich ergänzt?
Dann könnte der Verbraucher gute Chancen vor Gericht haben, dass er durch seine unbedachte Unterschrift seine Verbraucherrechte nicht verloren hat, weil es sich um den verbotenen Versuch gehandelt hat, die Verbraucherrechte zu umgehen.

Eine Auflösung des Vertrags in beiderseitigem Einverständnis wäre aber auf jeden Fall stressfreier.
Alternativ: Den Vertrag erfüllen und beten, dass es zu keinem Sachmangel kommt.

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War beim Händler:
Er meinte es war ein versehen und hat meinen Vertrag von gewerblich auf privat geändert.

Habe somit Glück gehabt.

Danke für die Antworten

Ähm - nein. Der Verkäufer KANN die Sachmangelhaftung ausschließen, beim Verkauf an Verbraucher geht das nicht (https://dejure.org/gesetze/BGB/475.html). Ein Automatismus ist das aber nicht, das muss schon ausdrücklich so im Vertrag stehen.

Hoffen wir mal das Beste.
Ein Beigeschmack bleibt, an ein „Versehen“ kann man glauben, muss man aber nicht…

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