Hallo,
jemand bestellt einen neuen PKW. Der Händler nimmt die Bestellung an und gibt als Liefertermin Ende Juni an. Wenn der Händler jetzt mitteilt, die Lieferung verschiebe sich auf ungewisse Zeit, weil benötigte Bauteile, die im japanischen Krisengebiet gefertigt werden, fehlen, kann er sich dann auf „höhere Gewalt“ berufen?
Sofern „höhere Gewalt“ geboten ist, muss der Käufer/Besteller dann eine „ungewisse“ Zeit auf die Lieferung warten und ist auf nicht kalkulierbare Zeit an die Bestellung gebunden?
Oder kann er nach 6-wöchiger Liefertermin-Überschreitung den Verkäufer in Verzug setzen?
Lies den Vertrag durch,es sollte drin stehen.
Eine Lieferterminnennung ist fast immer ein „voraussichtlicher Liefertermin“,denn festes Datum kenne ich beim Autokauf nicht.
Damit würde sich der Händler schlechter stellen,weil er es selbst kaum beeinflussen kann.
Bei Importen noch weniger,wie hier,wo die dortigen Werke nicht arbeiten können oder eingeschränkt sind.
Nein,ewig muss man sicher nicht warten.
Irgendwann wäre Schluß,dann tritt man vom Kauf zurück.
Bei einem festen Termin,also z.B. 20.6.2011,hätte man ein recht schnelles Rücktrittsrecht,wenn es sich so sehr verzögern sollte und es nicht einmal einen neuen Termin gäbe.
Aber die im Autohandel gebräuchliche unverbindliche Lieferfrist " voraussichtlich Ende Juni 2011" ist ja bewußt so gewählt,damit der Kunde eben nicht nach 6 Wochen z.B. zurücktritt.
jemand bestellt einen neuen PKW. Der Händler nimmt die
Bestellung an und gibt als Liefertermin Ende Juni an. Wenn der
Händler jetzt mitteilt, die Lieferung verschiebe sich auf
ungewisse Zeit, weil benötigte Bauteile, die im japanischen
Krisengebiet gefertigt werden, fehlen, kann er sich dann auf
„höhere Gewalt“ berufen?
Sofern „höhere Gewalt“ geboten ist, muss der Käufer/Besteller
dann eine „ungewisse“ Zeit auf die Lieferung warten und ist
auf nicht kalkulierbare Zeit an die Bestellung gebunden?
Oder kann er nach 6-wöchiger Liefertermin-Überschreitung den
Verkäufer in Verzug setzen?
schon aufgrund des gesunden Menschenverstandes würde ich sagen, dass der Käufer nicht gezwungen ist ewig zu warten.
Ich habe früher mal etwas von „Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung“ gehört. Meine Idee: Angemessene Frist setzen. Nach Ablauf der Frist vom Vertrag zurück treten. Den Wagen woanders kaufen. Die Mehrkosten für die alternative Beschaffung als Schadenersatz fordern. (In der Praxis würde ich mich aber mit einem Juristen besprechen, bevor ich sowas durchziehe.)
Wäre ich in einer solchen Situation, würde ich erstmal ganz offen mit dem Händler reden. (Vielleicht kannst du Dir den Anwalt sparen.) Eventuell bietet er von sich aus schon an, dass man bedingungslos vom Kaufvertrag zurücktreten kann. Ob man das gleiche Auto jetzt woanders bekommt, ist aber fraglich. Wenn wirklich Lieferengpässe bestehen, muss man eben warten, oder sich für etwas anderes entscheiden.