Hallo Experten,
würde mich freuen wenn Ihr hier mal folgenden fiktiven Fall diskutieren könntet:
Nehmen wir an, ein Handwerker habe ein Angebot für bestimmte Arbeiten Renovierungsarbeiten abgegeben.Er hat das zu renovierende Objekt vorher besichtigt, hatte die Gelegenheit das Objekt auszumessen (was er nur unvollständig tat).
Das Angebot trage die Überschrift „Angebot Fliesenarbeiten“. Keine Angaben wie unverbindlich usw. Allerdings seien alle Positionen mit ca. gekennzeichnet.
Weiter angenommen der Handwerker stelle nach Beendigung der Arbeiten eine Rechnung, die gut ein Drittel (d.h. mehrere TEURO) über der Angebotsumme liege. Als Begründung führe er an, dass während der Renovierung Zusatzaufwände entstanden sind, die vorher nicht abzusehen waren. Der Kunde sei allerdings der Meinung, dass die Aufwände für einen fachkundigen Handwerker durchaus vorauszusehen waren und der Handwerker bewußt ein (zu) niedriges Angebot abgegebne habe um den Zuschlag zu bekommen.
Wäre der Kunde verpflichtet die Rechnung in voller Höhe zu akzeptieren? Um wieviel dürfte der Handwerker aufgrund der ca. - Angabe bei den einzelnen Positionen die angebotenen Preise überschreiten?
Dürfte er zusätzliche Positionen aufführen, die unstrittig für eine fachgerechte Ausführung der Arbeiten notwendig wären, aber nach Meinung des Kunden vorhersehbar - und damit im Angebot enthalten waren.
Würde mich über eine lebhafte Diskussion freuen.
Gruß
Werner
