Hi,
folgende Situation: es wird eine Wohngebäudeversicherung für einen Neubau beantragt. Darin enthalten soll die Feuerrohbauversicherung sein. Der Vertreter der Versicherung sagt, dass das Angebot nur über ein Jahr Mindestvertragsdauer läuft, weil man dem Kunden nicht initial einen langen Vertrag aufdrücken will. Das ist doch positiv.
Nun fällt dem wachen Auge des Antragstellers auf, dass im Kleingedruckten „Wichtige Hinweise“ des Antrages sinngemäß steht: „Eine beitragsfreie Feuerrohbauversicherung wird nur gewährt, wenn mindestens auf fünf Jahre Versicherungsdauer abgeschlossen wird.“ Weiterhin ist auf dem Antrag extra noch der Hinweis, dass diese „wichtigen Hinweise“ Vertragsbestandteil werden.
Nervös geworden setzt sich der Antragssteller mit der Generalagentur in Verbindung, weil er befürchtet, während des Baus keinen Versicherungsschutz zu haben. Die Agentur will es kaum glauben, und sagt, dass die Vordrucke nicht korrekt sind und er die Korrektur veranlasst. Er kommt auch sofort der Bitte um Bestätigung nach und man erhält ein offizieles Schreiben der Agentur, in dem bestätigt wird, dass zur Wohngebäudeversicherung des Versicherungsnehmers auch bei 1-Jahresverträgen diese Rohbauversicherung enthalten ist.
Kann man sich darauf, wenn es hart auf hart kommt, überhaupt stützen?
Gruß
M.