Verbindlichkeit der Aussage vom Generalvertreter

Hi,

folgende Situation: es wird eine Wohngebäudeversicherung für einen Neubau beantragt. Darin enthalten soll die Feuerrohbauversicherung sein. Der Vertreter der Versicherung sagt, dass das Angebot nur über ein Jahr Mindestvertragsdauer läuft, weil man dem Kunden nicht initial einen langen Vertrag aufdrücken will. Das ist doch positiv.

Nun fällt dem wachen Auge des Antragstellers auf, dass im Kleingedruckten „Wichtige Hinweise“ des Antrages sinngemäß steht: „Eine beitragsfreie Feuerrohbauversicherung wird nur gewährt, wenn mindestens auf fünf Jahre Versicherungsdauer abgeschlossen wird.“ Weiterhin ist auf dem Antrag extra noch der Hinweis, dass diese „wichtigen Hinweise“ Vertragsbestandteil werden.

Nervös geworden setzt sich der Antragssteller mit der Generalagentur in Verbindung, weil er befürchtet, während des Baus keinen Versicherungsschutz zu haben. Die Agentur will es kaum glauben, und sagt, dass die Vordrucke nicht korrekt sind und er die Korrektur veranlasst. Er kommt auch sofort der Bitte um Bestätigung nach und man erhält ein offizieles Schreiben der Agentur, in dem bestätigt wird, dass zur Wohngebäudeversicherung des Versicherungsnehmers auch bei 1-Jahresverträgen diese Rohbauversicherung enthalten ist.

Kann man sich darauf, wenn es hart auf hart kommt, überhaupt stützen?

Gruß

M.

Soweit Recht eine exakte Wissenschaft ist, ja.

§ 187 BGB (glaube ich) Aussagen eines Erfüllungsgehilfen.

An die Hauptverwaltung senden und um Bestätigung bitten. Parallel um einen seriösen makler bemühen.

Viele Grüße
Thorulf Müller

[email protected]

Parallel um einen seriösen makler bemühen.

wie ist denn das zu verstehen?

Nun fällt dem wachen Auge des Antragstellers auf, dass im
Kleingedruckten „Wichtige Hinweise“ des Antrages sinngemäß
steht: „Eine beitragsfreie Feuerrohbauversicherung wird nur
gewährt, wenn mindestens auf fünf Jahre Versicherungsdauer
abgeschlossen wird.“ Weiterhin ist auf dem Antrag extra noch

Das scheint der Knackpunkt zu sein. Wenn die Wohngebäudeversicherung 5 Jahre läuft, ist die Rohbauversicherung beitragsfrei. Evt. hat der Vermittler für die Rohbauversicherung einen Beitrag berechnet.

So eine Konstruktion ist mir alledings noch nie untergekommen.

Nervös geworden setzt sich der Antragssteller mit der
Generalagentur in Verbindung, weil er befürchtet, während des
Baus keinen Versicherungsschutz zu haben. Die Agentur will es
kaum glauben, und sagt, dass die Vordrucke nicht korrekt sind
und er die Korrektur veranlasst.

Wenn Du Dich auf den Vordruck des Versicherers nicht mehr verlassen kannst, worauf sollst Du Dich dann verlassen ?

Er kommt auch sofort der
Bitte um Bestätigung nach und man erhält ein offizieles
Schreiben der Agentur, in dem bestätigt wird, dass zur
Wohngebäudeversicherung des Versicherungsnehmers auch bei
1-Jahresverträgen diese Rohbauversicherung enthalten ist.

Kann man sich darauf, wenn es hart auf hart kommt, überhaupt
stützen?

Der Generalagent muß natürlich für seine (schriftlichen) Aussagen gerade stehen. Solltest Du aber die Police bekommen und dort steht etwas anderes, als in der Bestätigung des Vermittlers, solltest Du aktiv werden.

Das scheint der Knackpunkt zu sein. Wenn die
Wohngebäudeversicherung 5 Jahre läuft, ist die
Rohbauversicherung beitragsfrei. Evt. hat der Vermittler für
die Rohbauversicherung einen Beitrag berechnet.

So eine Konstruktion ist mir alledings noch nie untergekommen.

Nein, die Vers. läuft nicht 5 jahre, der Schein geht über 1 Jahr ab Versicherungsschein. Der Beitrag wird nach Neubauerstellung auf den Rest der Vertragslaufzeit hochgerechnet.

Der Generalagent muß natürlich für seine (schriftlichen)
Aussagen gerade stehen. Solltest Du aber die Police bekommen
und dort steht etwas anderes, als in der Bestätigung des
Vermittlers, solltest Du aktiv werden.

In den Versicherungsbedingungen zum Schein steht nichts von 5 Jahren Versicherungsdauer als Voraussetzung. Allerdings hat die Feuerrohbauversicherung plötzlich eine Klauselnummer (In „wichtige Hinweise“ des Antrags nicht). Im Versicherungsschein stehen diverse inkludierte Klauselnummern als Vertragsgrundlage (die ich auch aus dem Antrag kenne und haben wollte z.B. Wärmepumpe), allerdings nicht(!) die Klauselnummer, die plötzlich die Feuerrohbauversicherung hat.

Da widersprechen sich Antrag und die Unterlagen zum Vers.-Schein ein wenig, obwohl der Antrag Vertragsbestandteil wird. Herrjeh!

Parallel um einen seriösen makler bemühen.

wie ist denn das zu verstehen?

Das Sie sich jemanden suchen, der dafür sorgt, dass das was besprochen wurde im Vertrag steht!!!

Viele Grüße
Thorulf Müller

Ich sag es dir !

Parallel um einen seriösen makler bemühen.

wie ist denn das zu verstehen?

Das soll heissen, dass der ,erfolgreiche" Thorulf dein Makler sein will, es aber nicht schreiben darf, weil er sonst die Forumsregeln verletzt.

Mein Tip: Schau dir seine Beiträge an und entscheide dann !

so, ein Anruf in der Versicherungszentrale und am nächsten Tag ein Schreiben erhalten, in dem mir noch einmal ausdrücklich für den Versicherungsschein die enthaltene Rohbauvers. bestätigt wird.

Alles paletti und sehr hilfsbereit.

Gruß

digi.

Der Generalagent muß natürlich für seine (schriftlichen)
Aussagen gerade stehen. Solltest Du aber die Police bekommen
und dort steht etwas anderes, als in der Bestätigung des
Vermittlers, solltest Du aktiv werden.

Klarstellung wegen verleumderischer Unterstellung
Hallo,

Das soll heissen, dass der ,erfolgreiche" Thorulf dein Makler
sein will, es aber nicht schreiben darf, weil er sonst die
Forumsregeln verletzt.

Mein Tip: Schau dir seine Beiträge an und entscheide dann !

da liegen Sie dann falsch! Wie soll jemand sich um die Position als Makler bewerben, wenn er es bereits nicht mehr ist.

Nur zur Klarstellung:

Ich bin Gesellschafter mehrer Firmen, wozu auch Versicherungsmakler gehören. Hierbei handelt es sich um reine Kapitalengagements.

Die meisten Unternehmen - und hier wäre ich auch Geschäftsführer bzw. Inhaber - sind Unternehmensberatungen und Rating Unternehmen!

Ich bin nicht als Versicherungsmakler oder als Geschäftsführer eines Versicherungsmaklers aktiv tätig.

Hierbei gibt es einzig und alleine die Ausnahme, dass ich die Personengesellschaft zurzeit noch abwickeln muss, insoweit noch als e.K. eines Versicherungsmaklers ins HR eingetragen bin - aber ohne Aktivität!

dDs wird aber zum 01.01.2006 in eine GmbH überführt!

So - und nun genug geplaudet - bevor Sie hier das nächste mal Unsinn verbreiten, sollten Sie sich schlau machen - was aber schwer sein kann, wenn man die Voraussetungen nicht hat!

Viele Grüße
Thorulf Müller

Unternehmensberater
Rater
Honorarberater
Geschäftsführer
und Gesellschafter bzw. Aktionär verschiedener Unternehmen!

Suchen Sie sich einfach etwas aus!

Hallo,

Das soll heissen, dass der ,erfolgreiche" Thorulf dein Makler
sein will, es aber nicht schreiben darf, weil er sonst die
Forumsregeln verletzt.

Mein Tip: Schau dir seine Beiträge an und entscheide dann !

da liegen Sie dann falsch! Wie soll jemand sich um die
Position als Makler bewerben, wenn er es bereits nicht mehr
ist.

Nur zur Klarstellung:

Ich bin Gesellschafter mehrer Firmen, wozu auch
Versicherungsmakler gehören. Hierbei handelt es sich um reine
Kapitalengagements.

Das ist sehr schön für dich !

Die meisten Unternehmen - und hier wäre ich auch
Geschäftsführer bzw. Inhaber - sind Unternehmensberatungen und
Rating Unternehmen!

Du bist einfach ein ganz toller Hecht !

Ich bin nicht als Versicherungsmakler oder als Geschäftsführer
eines Versicherungsmaklers aktiv tätig.

Deshalb hast du mir auch ein Angebot geschickt . . .

Hierbei gibt es einzig und alleine die Ausnahme, dass ich die
Personengesellschaft zurzeit noch abwickeln muss, insoweit
noch als e.K. eines Versicherungsmaklers ins HR eingetragen
bin - aber ohne Aktivität!

dDs wird aber zum 01.01.2006 in eine GmbH überführt!

Thema ?

So - und nun genug geplaudet - bevor Sie hier das nächste mal
Unsinn verbreiten, sollten Sie sich schlau machen - was aber
schwer sein kann, wenn man die Voraussetungen nicht hat!

Wer so beschäftigt ist und doch noch Zeit hat in meheren Foren zu schreiben, der ist entweder ein Genie oder ein Lügner. Sei mir nicht bös, aber, dass du kein Genie bist, dass kann ich deinen Beiträgen entnehmen !