Verbindlichkeit der Gehaltsverhandlung?

Hallo, hier eine fiktive Situation:
In einem jährlich stattfindenen Gespräch mit dem Vorgesetzten wird über das vergangene Jahr bezüglich Arbeitsleistung, zukünftiger Vorstellungen und „natürlich“ über das Gehalt gesprochen. Angenommen es liegt ein Tarifvertrag vor, der eine jährliche Staffelung des Grundgehaltes vorsieht. Darüber hinaus wird eine Zulage gezahlt. Bei dem Gepräch würde über eine Gesamtsumme gesprochen, die auch vom Vorgesetzten im Gespräch zweimal bestätigt wurde. Der Angestellte ist zufrieden. Eine Stunde später meldet sich der Vorgesetzte und sagt „Ich habe mich in der Zeile geirrt. Ich bin von einem höheren bisherigen Gehalt ausgegangen, so daß Sie nicht die Gesamtsumme wie im Gespräch genannt erhalten, sondern weniger.“
Wäre so etwas rechtens oder gilt die Gehaltsverhandlung nicht auch wie ein mündlicher Vertrag und wäre somit bindend?
Talesia

Hi Talesia,

mündliche Zusagen sind zwar so gut wie Schriftliches, nur rettet das hier niemandem: Der Vorgesetzte hat sich geirrt, der Angestellte stampft mit dem Fuß auf, und dann? Dann ist das Verhältnis wohl den Bach runter.

Da hilft nur, sich die Kalkulation nochmal zeigen zu lassen. Bei der Gelegenheit könnte der Vorgesetzte in die blöde Lage kommen, sagen zu müssen „Soooo gut sind Sie nun auch wieder nicht“. Saublöd. Es sei denn, der Angestellte hätte inzwischen Argumente gefunden, die eine außerordentliche Steigerung rechtfertigen.

Gruß Ralf

Irrtum
http://dejure.org/gesetze/BGB/119.html

Hallo Talesia,

klingt für mich nach Tarifvertrag + Zulage in Höhe von xxx Euro vereinbart. Da ist eine falsch ausgesprochene Zahl der Summe m.E. nicht sonderlich relevant.

Gruß Ivo

Hi Stefan,

inwiefern findet hier das BGB anwendung,
wenn es um Gehaltsverhandlungen geht?

Das ist doch eine ganz andere Bühne (Arbeitsrecht),
oder irre ich mich?

Gruß

Chris

Hallo Chris,

das BGB findet immer Anwendung wenn es um die Anfechtung von Willenserklärungen geht, da hierin definiert ist wie eine WE abzugeben ist und wie man sie anfechten kann.

Außerdem schau bitte ins Kapitel 2 (Schuldrecht) Titel 8 - Dienstvertrag: Darin ist letztendlich der Arbeitsvertrag geregelt.

Du siehst dass das BGB durchaus auch im Arbeitsrecht relevant ist.

Gruß Ivo

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Danke für die Info
owT