Wann wird eine Reisebuchung im Internet verbindlich?
Habe eine Nilkreuzfahrt im Internet gebucht,
einen Tag später erhielt ich die Reisebestätigung
mit den Zahlungsmodalitäten.
20% in 5 'Tagen
Rest 4 WO vor Reiseantritt.
Soweit o.k.,nach Bekanntgabe der Reise im Bekanntenkreis, sagte man mir ich solle im Internet
den Veranstalter und die Reise guggeln.
Nachdem ich dies getan habe, wurde mir bewußt, daß
dies auch für uns ein Horrortripp mit dieser Gesellschaft werden würde.
Die Reise sowie der Veranstalter bekamen derart schlechte Bewertungen, daß mirderSpaß ander Reise verging und ich feststellenmusste, daß ich unter diesen Umständen meinem Mann 76 J. nicht zumuten kann.
Man schrieb von 7-stündigen Transferfahrten,
Tringgeldabzocke (wenn die geforderte Summe nicht gezahlt werde, wurde der Kabinenschlüssel einbehalten,Kaffeefahten ähnliche
Ausflugsfahrten, wobei die eigentlichen Sehenswürdigkeiten nur am Rande rangierten.
Kabinen über dem Motorraum, mit stärkster Lärmbelästig
und Schlaflosigkeit.
Und viele andere Horrortrippähnlihen Erfahrungen.
Darauhin rief ich noch am selben Tag bei dem 'Reiseverfanstalter an, und teilte mit, daß ich unter diesen Umständen unmöglich meinem Mann /76J soetwas zumuten könne.
Daraufhin sagte man mir, das wäre Ihnen vollkommen egal ob ich die Reise antrete oder nicht, es fallen 20% Stornokosten an.
widerum einen Tag später
heute erhielt ich die Stornierung ,mit der 20% Stornorechnung.
MeineFrage ist nun , ist die Reise trotz fehlender
Unterschrift und Willensbekundung , sowie Anzahlung bereits rechtkräftig ?
Theoretisch könnte jeder mit meinen Angaben die Reise für mich gebucht haben.
wie ist die Rechtslage ?
die Reise ist rechtskräftig gebucht. Schließlich hast Du sie ja auch gebucht…Spätestens durch Deinen Anruf bei der Gesellschaft hast Du ja „zugegeben“ dass Du auch die Reisebestätigung erhalten hast-und mit Zugang dieser Bestätigung ist der Reisevertrag zustande gekommen.
Um welchen gruseligen Veranstalter handelt es sich denn bei der Sache?
Hallo,
ja, tut mir leid für Dich, aber mir ist sogar noch etwas anderes passiert: hotel.de wirbt mit kostenloser Stornierung bis 24 Stunden vorher. Ich habe 2 Tage vorher storniert, trotzdem behält das Hotel meine Anzahlung von 30 Prozent einfach ein. Begründung: ich habe nicht innerhalb der 10 Tages Frist gekündigt (davon ist nirgendwo die Rede). Hotel.de will sich mit dem Hotel in Verbindung setzen, aber schreibt vorsorglich, dass sie ja nur Vermittler sind und dies eine Sache zwischen mir und dem Hotel ist.
Fazit:_ man kann sich auf nichts mehr verlassen.
Fü Dich: sei doch froh, dass u nur 20 Prozent zahlen musst und noch einmal mit einem blauen Auge davongekommen bist.
Stell Dir vor, Ihr hättet die Reise angetreten!
Was ist Euch da alles erspart geblieben.
Das sollte Dich ein wenig trösten!
MFG
Pluto
aber Trikgeldabzocke- ist auf jeder Nilkreutsfahrt, dass heißt das
30 € für Trinkgeld zuzahlen sind, egal wie der Veranstalter heißt.
Lärm auf dem Schiff- auch wenn das Schiff nicht fährt laufen die Generatoren für die Stromversorgung, Tag und Nacht, je nach dem wie nah dein Bett davon weg ist, zuhören sind die immer ,Gehörschutz ist für empfindlich Menschen Pflicht.
Die Fahrt durch die arabische Wüsete dauert 4-4,5 Std.
Leider wird jeden Tag "eine Kaffeefahrtkomponente dabei sein, ist dann auch noch auszuhalten.
sagte man mir ich solle im Internet
den Veranstalter und die Reise guggeln.
Nachdem ich dies getan habe, wurde mir bewußt, daß
dies auch für uns ein Horrortripp mit dieser Gesellschaft
werden würde.
Und was sprach dagegen, dies bereits vor Buchung der Reise zu tun.
Es war noch nie so einfach, wie heute, an Informationen zu kommen.
MeineFrage ist nun , ist die Reise trotz fehlender
Unterschrift und Willensbekundung , sowie Anzahlung bereits
rechtkräftig ?
War die Buchung der Reise denn nur ein Scherz von dir und keine Willensbekundung?
Gruß
Pontius
Ich kann nicht verstehen, wie man auf blauen Dunst einfach online bucht, wenn man scheinbar nicht weiß, was einen erwartet. Dafür gibt es immer noch Reisebüros, in denen kompetente Berater zur Verfügung stehen und auch nach dem Alter der Reisenden fragen.