Verbindlichkeit einer mündlichen Zusage

Es war einmal ein Bewerber, der ein Vorstellungsgespräch erfolgreich absolviert hat. Das Unternehmen will ihn einstellen, der Bewerber allerdings kann sich in der gegebenen Überlegungszeit weder für noch gegen das Stellenangebot entscheiden, da er gerade von einem 1jährigen Afrikaaufenthalt zurück ist. Die stellvertretende Geschäftsführerin ist beim Telefongespräch so zuvorkommend und räumt dem Kandidaten ab den am Folgetag beginnenden Betriebsferien einen Entscheidungsaufschub ein, in dem sich stellenbestzungstechnisch nichts tue. Bereits nach 1 Woche entscheidet sich der Kandidat für die Stelle und teilt das der Geschäftsführerin wie gewünscht per mail mit. 2 Wochen danach hat der Kandidat immer noch kein Feedback und wendet sich an den leitenden Angestellten, der als 1. aus dem Urlaub zurück ist. Dessen letzter Wissensstand ist, dass intern ein Bewerber 2. Wahl als neuer Stelleninhaber vorgestellt wurde. Der Angestellte will sich daraufhin mit dem beurlaubten Geschäftsführer in Verbindung setzen und zurückrufen. Er ruft weder zurück noch ist er telefonisch erreichbar.

Welche Möglichkeiten hat der Bewerber die ihm versproche Stelle zu kriegen?

Hi

Welche Möglichkeiten hat der Bewerber die ihm versproche
Stelle zu kriegen?

Grundsätzlich sind auch mündliche Absprachen gültig. Das Problem ist aber die Beweisbarkeit. Kann der Bewerber irgendwie beweisen, daß er Bedenkzeit erhalten hat?

Gruß
Edith

Welche Möglichkeiten hat der Bewerber die ihm versproche
Stelle zu kriegen?

Keine!

Ernsthaft: Selbst, wenn der Bewerber beweisen kann, dass die Zusage erfolgte, wird bei solch einem Start vermutlich JEDER Arbeitgeber direkt am ersten Tag die Kündigung während der Probezeit aussprechen und trotzdem den Bewerber 2. Wahl nehmen.

Der Bewerber kann in den 2 Wochen dann Ablage- und Kopiertätigkeiten verrichten…

Ebenfalls grußlos und ohne Anrede
Guido

Das Unternehmen will ihn
einstellen, der Bewerber allerdings kann sich in der gegebenen
Überlegungszeit weder für noch gegen das Stellenangebot
entscheiden, da er gerade von einem 1jährigen Afrikaaufenthalt
zurück ist.

wieso das denn? Lähmt ein Afrikaaufenthalt das Gehirn?
Der Bewerber muss sich doch irgendwann beworben haben, also ein grundsätzliches Ja zu der Stelle gemäß Ausschreibung gehabt haben. Nach dem Vorstellungsgespräch hatte er wohl auch eine angemessene Bedenkzeit. Wenn er dann pokert (möglicherweise weil er noch eine andere Stelle in Aussicht hat) ist das sein Risiko.
Wie Guido schon schrieb: selbst wenn rechtlich irgendetwas zu machen wäre, würde die Firma sich wohl kaum selber eine Laus in den Pelz setzen (bzw sie drin behalten). Ergo: Der Zug ist abgefahren… zu hoch gepokert!

Liebe Edith, lieber Guido und Nils,

vielen Dank für Eure Antworten.

Nils, gern versuche ich Deine Fragen zu beantworten.

Richtig, der Bewerber war grundsätzlich an dem Stellenangebot interessiert, sonst hätte er sich nicht darauf beworben oder wäre auch gar nicht zum Vorstellungsgespräch erschienen. Bei diesem hat er u.a. die Rahmenbedingungen der Stelle kennen gelernt, was u.U. zu seiner Unsicherheit führte. Der Afrikaaufenthalt hat nicht sein Denkvermögen gelähmt sondern gefördert und er möchte sich ggf. neu beruflich orientieren. Im Gegensatz zum Unternehmen hat der Kandidat eben nicht gepokert, sondern von Anfang an mit offenen Karten gespielt, indem er darauf hinwies, noch keine Entscheidung treffen zu können. Die stellvertretende Geschäftsführerin(!) hingegen räumte der „Laus im Pelz“, wie Nils den Kandidaten bezeichnet, eine verlängerte Bedenkzeit ein und kontaktierte gleichzeitg den Kandidaten 2. Wahl.

Beste Grüße an die Experten von

Olivia

[MOD] Abgeschlossen, da es zwar sehr informativ ist, aber die Gefahr des FAQ:1129 - Verstoßes heraufbeschworen wird g

Hallo.

Meines Wissens nach ist ein Arbeitsvertrag ist eine beidseitige Willenserklärung.

Wenn nur eine der beiden Parteien ihren Willen erklärt und die andere Partie sich Bedenkzeit erbittet, ist gar kein Vertrag zustande gekommen.

IANAL und Gruß,

Inli

Hallo,

Meines Wissens nach ist ein Arbeitsvertrag ist eine
beidseitige Willenserklärung.

Wenn nur eine der beiden Parteien ihren Willen erklärt und die
andere Partie sich Bedenkzeit erbittet, ist gar kein Vertrag
zustande gekommen.

man könnte vielleicht einen Vertrag aus der mündlichen Vereinbarung einer zusätzlichen Bedenkzeit herleiten.
Ehrlich gesagt erscheint mir aber schon die Ausgangsfrage ziemlich realitätsfremd. Da soll eine wortbrüchige Geschäftsführerin einen AN beschäftigen, der ihr mit rechtlichen Konsequenzen drohen will? Was soll das denn für ein Beschäftigungsverhältnis werden?
Einzig logische Reaktion ist: In den persönlichen Erfahrungsschatz aufnehmen und ansonsten vergessen.

Gruß, Niels