Verbindlichkeit eines Exposes

Hallo Zusammen,

ich habe im Brett „Immobilien“ folgende Diskosion begonnen, worauf man mich hingewiesen hat, daß die Frage hier evtl. besser aufgehoben wäre:

Angenommen jemand möchte eine noch in Bau befindliche Eigentumswhg. kaufen und bekommt ein Expose vom einem Makler inkl. Preisliste in dem z.B. 200000€ als Kaufpreis steht. Bei einem Treffen zwischen Interessnten, Makler und Bauträger/Bauherr/Verkäufer kommt auf einmal heraus das die Whg. statt 200000€ nun 205000€ kostet. Ziel des Interessenten war es den Preis nach unten zu drücken, nun ist der Preis auf einmal höher.
Begründung des Verkäufer: Die erste Kalkulation im letzten Jahr des Verkäufers ergab den niedrigeren Preis, leider hat sich dieser Preis etwas erhöht. Dies hat man allerdings dem Makler schon vor Wochen mitgeteilt.
Angenommen es handelt sich wirklich um ein seriöses Unternehmen und es wurde nicht vorsätzlich mit dem günstigeren Preis auf Käuferfang gegangen.

Besteht ein Rechtsanspruch auf dem im Expose ausgewiesenen Preis?

Ich weiß es klingt alles recht unseriös und das soll auch nicht Bestandteil der Diskusion sein, mir geht es nur um den Rechtanspruch.

Danke im voraus
Gruß
Tobi

Hallo,
steht im Expose nicht irgendwo ein kleiner Satz bezgl. ‚unverbindlich‘, ‚Änderungen vorbehalten‘, ‚ohne Gewähr‘ o.ä.?
Zudem: ich würde das Expose noch nicht als Angebot ansehen. Immerhin gehen Kopien davon an mehrere Interessenten. Es ist also eine Aufforderung, ein Angebot abzugeben. Wenn es ein Angebot wäre, hätte ja jeder Empfänger des Exposes einen Anspruch auf die Immobilie - was offensichtlich nicht sein kann. Ergo besteht auch kein Rechtsanspruch auf den angegebenen Kaufpreis.
Gruß
loderunner (ianal)

Besteht ein Rechtsanspruch auf dem im Expose ausgewiesenen
Preis?

Da bin ich mit loderunner einer Meinung. Einen Rechtsanspruch sehe ich hier auch nicht. Entscheidend ist ja was die Interessenten bereit sind zu zahlen. Wenn die Anderen auch nicht mehr zahlen wollen als Du, wird sich der Verkäufer ohnehin überlegen müssen ob er von seinen neuen Preis-Vorstellungen nicht doch runtergehen will.

Hallo,

Zudem: ich würde das Expose noch nicht als Angebot ansehen.

Auch wenn „Angebot“ darüber stünde: Kaufverträgen über Immobilien müssen als notarieller Vertrag geschlossen werden. D.h., ein Angebot ist immer rechtsunverbindlich, wenn es nicht notariell abgefasst ist. Aus einem Exposé kann man daher keine Verbindliichkeit ableiten.

Soweit meine Kenntnis der Materie.

Gruß, Bernd

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Danke für die Info, owT