Verbindlichkeit eines Exposes

Hallo Zusammen,

angenommen jemand möchte eine noch in Bau befindliche Eigentumswhg. kaufen und bekommt ein Expose vom einem Makler inkl. Preisliste in dem z.B. 200000€ als Kaufpreis steht. Bei einem Treffen zwischen Interessnten, Makler und Bauträger/Bauherr/Verkäufer kommt auf einmal heraus das die Whg. statt 200000€ nun 205000€ kostet. Ziel des Interessenten war es den Preis nach unten zu drücken, nun ist der Preis auf einmal höher.
Begründung des Verkäufer: Die erste Kalkulation im letzten Jahr des Verkäufers ergab den niedrigeren Preis, leider hat sich dieser Preis etwas erhöht. Dies hat man allerdings dem Makler schon vor Wochen mitgeteilt.
Angenommen es handelt sich wirklich um ein seriöses Unternehmen und es wurde nicht vorsätzlich mit dem günstigeren Preis auf Käuferfang gegangen.

Besteht ein Rechtsanspruch auf dem im Expose ausgewiesenen Preis?

Ich weiß es klingt alles recht unseriös und das soll auch nicht Bestandteil der Diskusion sein, mir geht es nur um den Rechtanspruch.

Danke im voraus
Gruß
Tobi

Da schauen wir doch erst einmal die Vertragspartner an. Das Rechtsgeschäft Immobilienerwerb entsteht zwischen Bauträger und Käufer. Der Makler, der das Exposee erstellt hat, ist nicht Vertragspartner.
Allerdings ist er nach der MaBV (§§10+11) verpflichtet, die Angaben (unter anderem den Preis) schriftlich und richtig darzustellen.
Streng genommen vermittelt er die Gelegenheit zum Erwerb einer Immobilie im Wert von 200.000€. Sie nutzen in diesem Falle aber ein Angebot von 205.000€. Da könnte man glatt dem Gedanken verfallen, dass der Makler hiermit seinen Anspruch auf die Provision verloren hat. Das würde ich aber vorher klären, nicht dass Sie am Ende dastehen und 205.000€ Kaufpreis plus Provision zahlen.
Also bilden Sie doch einfach eine kleine Dreierrunde und verhandeln Sie den Preis. Ob Sie aber unter 200.000€ kommen, möchte ich bezweifeln. Sicher geht sowas, aber da brauchen Sie Argumente. Vernünftige Argumente, die ein Fachmann nennen kann. Allerdings kostet auch der wieder Geld.
Zumindest würde ich ganz klar sagen, dass die 5.000€ Mehrpreis mit der Maklercourtage verrechnet werden. Da können sich ja die zwei einig werden, wer den Fehler nun gemacht hat.
Denn der Makler haftet für seine Angaben im Exposee.
Und wenn die nicht mitspielen, „springen Sie eben ab“. Dazu sollte man natürlich nicht vorher schon jauchzend und jubelnd die Immobilie besichtigt und bewertet haben.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Info.
Es fallen bei dem Kauf eh keine Maklercourtage an. Warum auch immer, evtl. weil es von einer Bank vermittelt wird.
Im Gespräch hat es sich so angehört, als wenn der Bauträger das Expose erstellt hat.
Ich bin nur darauf gekommen weil bei immoscout einmal die Bank für den niedrigeren Preis und der Bauträger für den höheren Preis inseriert hat.
Lange Rede kurzer Sinn, es besteht also kein Rechtsanspruch aus dem vom Expose genannten niedrigeren Preis?

Gruß
Tobi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Da könnte ich mir schon vorstellen, wer die Courtage bezahlt :smile:))
Das werden diese 5.000€ sein.
Aber noch einmal: der Makler haftet für die richtigen Angaben im Exposee. Womit der letztendlich haftet, ist eine Frage, die Juristen besser erklären können --> Rechtsbrett
Weiterhin werden Exposees für bereits bestehende Objekte erstellt. Steht das Objekt noch nicht, kann es kein Exposee sein, sondern eher ein Prospekt. Und da können Sie einmal nach Prospekthaftung googeln oder im Rechtsbrett nachfragen.
Macht hier nicht wirklich sooo viel Sinn.
Aber interessieren würde es mich auch, sagen Sie mal was, wenn Sie es drüben eingestellt haben.
Danke

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]