Ich einer Ortschaft sind Schilder aufgestellt, die als Beschriftung „Fahre freiwillig 30 - Es könnte auch Dein Kind sein“ tragen. Daneben ist ein Tempo-30-Schild aufgemalt, welches, bis auf die Grösse (etwa halb so gross), dem regulären Schild gemäss StVO entspricht. Wie verbindlich ist solch eine Tafel?
Was hat ein Fahrzeugführer zu befürchten, wenn er (regulär Tempo 50 erlaubt, da innerorts) mit ca 45 km/h direkt hinter so einem Schild geblitzt wurde? Ja, es hat deutlich wahrnehmbar geblitzt; es war zu dem Zeitpunkt auch kein weiteres Fahrzeug in der nähren Umgebung, das hätte geblitzt werden können. Es existierten definitiv auch keine weiteren Schilder, aus denen eine rechtlich verbindliche Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit hervorging, denn die Strecke wurde mehrfach abgefahren u mit ~30 km/h hats nicht mehr geblitzt.
welche Verbindlichkeit kann eine Empfehlung, etwas freiwillig zu tun, denn haben, vor allem wenn dieses Schild nicht in der Liste der Verkehrszeichen auftaucht?
Du beantwortest dir die Frage quasi selber. Freiwillig 30 heißt freiwillig 30!
Wenn man dort von der Polizei geblitzt wurde, dann eigentlich nur, weil das tatsächliche verpflichtende Tempolimit (vllt. 50 km/h?) nicht eingehalten wurde.
Ich kann mir aber auch vorstellen, dass an solchen Stellen Anwohner selber blitzen um dann mit ihren Feststellungen eine Herabsetzung der tatsächlichen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu erwirken.
diese 30km/h sind genau so unverbindlich, wie die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf den Auobahnen.
Mit dem Blitzen hat sich ganz bestimmt so ein „Scherzkeks“ mit einem alten Fotoapparat mit Blitzlicht einen „Gag“ erlaubt. Habe das schon mehrmals erlebt.
wobei ich denke, das das Blitzen (wenns so ist) der Anwohner eine Straftat ist. Nämlich gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Was passiert wenn der Autofahrer einen Unfall baut, weil er von diesem Blitz erschrocken ist, vielleicht sogar Schlimmeres? Dann bekommt der „Blitzer“, sofern er erwischt wird, ne ganz dicke Backe verpasst, sprich: es wird sauteuer!
diese 30km/h sind genau so unverbindlich, wie die
Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf den Auobahnen.
IMHO nicht. Fährt man auf Autobahnen schneller als die Richtgeschwindigkeit („Freiwillig 30“ ist keine Richtgeschwindigkeit) bekommt man im Falle eines Unfalls immer eine Mitschuld aufgrund der höheren Geschwindigkeit. Das sollte bei diesen „Freiwillig 30“ nicht der Fall sein (da kann die Mitschuld aber anders begründet werden).
Mit dem Blitzen hat sich ganz bestimmt so ein „Scherzkeks“ mit
einem alten Fotoapparat mit Blitzlicht einen „Gag“ erlaubt.
Könnte ja auch sein, dass ein Japaner die Landschaft fotografiert hat
Von der Frage der Rechtmäßigkeit privater Blitzerfotos mal abgesehen: Wenn die Rechtslage so wäre, wie du meinst, wäre auch das Blitzen „von Amts wegen“ ein ganz genauso gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und somit ebenfalls eine Straftat. Wir merken daran: Es ist so oder so kein „gefährlicher Eingriff“.
In der Realität wird es wohl eher so aussehen, dass der Fahrzeugführer, der angibt, wegen eines Blitzers vor Schreck die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren zu haben, auf amtliche Veranlassung hin auf seine Tauglichkeit zum Führen eines Kraftfahrzeugs überprüft wird.
In der Realität wird es wohl eher so aussehen, dass der
Fahrzeugführer, der angibt, wegen eines Blitzers vor Schreck
die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren zu haben, auf
amtliche Veranlassung hin auf seine Tauglichkeit zum Führen
eines Kraftfahrzeugs überprüft wird.
Hiho,
da kann ich so pauschal nicht zustimmen. Ich habe nämlich mal vom Fall eines solchen „Privat-Blitzers“ gelesen. Da gab es auch einen Unfall und die Folge war daß der Privat-Blitzer zur Rechenschaft gezogen wurde.
kann ich so pauschal nicht zustimmen. Ich habe nämlich mal
vom Fall eines solchen „Privat-Blitzers“ gelesen. Da gab es
auch einen Unfall und die Folge war daß der Privat-Blitzer zur
Rechenschaft gezogen wurde.
Hallo
Da weiß man natürlich nicht, was für eine „Lichtkanone“ der Privatmann da aufgebaut hat, um die Vorbeifahrenden (dann ja wohl absichtlich) zu erschrecken. Der kann je nach den Umständen schon Ärger bekommen haben, wenn das Ding in der Bauart anders (greller) war als das, was die Behörden verwenden.
Ich einer Ortschaft sind Schilder aufgestellt, die als
Beschriftung „Fahre freiwillig 30 - Es könnte auch Dein Kind
sein“ tragen. Daneben ist ein Tempo-30-Schild aufgemalt,
welches, bis auf die Grösse (etwa halb so gross), dem
regulären Schild gemäss StVO entspricht. Wie verbindlich ist
solch eine Tafel?
Null und nichtig.
Anderer Aspekt:
Ist es nicht unzulässig, Schilder/Zeichen aufzustellen, die echten Verkehrsschildern zum Verwechseln ähnlich sind bzw. diese sogar 1:1 nachmachen?
In der Gegend hier hat ein Hauseigentümer, der nicht möchte, dass vor seinem Grundstück geparkt wird, an seinen Maschendrahtzaun zur Straße ein Halteverbotsschild mit Bindedraht gepappt. Das Schild ist aus Plastik mit aufgeklebtem, einlaminierten Symbol. Also auf jeden Fall selbstgebastelt.
Ich parke da immer demonstrativ direkt davor und wurde schon mehrfach von dem dumm angequatscht. „Ich lasse Sie abschleppen!“
Haha. Nie was passiert. Könnte man den nicht anzeigen? Wäre doch zumindest Amtsanmaßung?