Verbindlichkeiten 4/3 Rechner - VSt - 10 Tages Regelung USt-VA

Hallo zusammen,

für ein 4/3 Rechner wird eine Liste mit Verbindlichkeiten geführt zum 31.12.2016 - die Rechnungen werden 2017 bezahlt - die Vorsteuer wird aber in 2016 geltend gemacht - ist das korrekt?

Und wie ist es mit der 10 Tages Frist. USt-VA 12/2016 ist innerhalb der 10 Tage fällig - wird sie auch am 10.01.17 bezahlt - muss sie in 2016 gebucht werden - wird sie erst nach den 10 Tagen bezahlt muss sie in 2017 gebucht werden? Aber wie wird es dann jeweils gebucht? Müsste sie in 2017 dann nicht auf „USt Vorjahr“ gebucht werden?

Vielen vielen Dank für eure Hilfen!!!

Servus,

ja - die „Istversteuerung“ gem. § 20 UStG bezieht sich nur auf die vereinnahmten Entgelte, nicht auf den Vorsteuerabzug. Vorsteuerabzug zum Zeitpunkt der Zahlung wird in der Regel toleriert, kann aber zu der hässlichen Erscheinung führen, dass er im Rahmen einer Außenprüfung für ein Jahr versagt wird, wenn gleichzeitig die USt für das Vorjahr wegen Festsetzungsverjährung nicht mehr geändert werden kann.

Ja, genau so - wenn man mal von dem Begriff „gebucht“ absieht: Den gibt es beim Überschussrechner naturgemäß nicht, und bei einem Unternehmer, der Bücher führt, ist die USt-Vorauszahlung keine Ausgabe.

Auf welche Hausnummer man da bucht, ist gleichgültig, solange die USt abstimmbar bleibt und nachvollziehbar bleibt, wie die gebuchte Ausgabe veranlasst ist. Wichtig ist, dass die USt-Vorauszahlung 2017 auf einem Konto steht, das nicht in die Betriebsausgaben gesteuert wird, und dass sie 2016 mit einem Gegenkonto erfasst wird, dass den Banksaldo nicht stört. Ob das Konto 2017 „Umsatzsteuer Vorjahr“ oder irgendwie anders heißt, ist nicht wichtig, wenn es nur keine Betriebsausgaben erzeugt.

Schöne Grüße

MM