Hallo zusammen,
für ein 4/3 Rechner wird eine Liste mit Verbindlichkeiten geführt zum 31.12.2016 - die Rechnungen werden 2017 bezahlt - die Vorsteuer wird aber in 2016 geltend gemacht - ist das korrekt?
Und wie ist es mit der 10 Tages Frist. USt-VA 12/2016 ist innerhalb der 10 Tage fällig - wird sie auch am 10.01.17 bezahlt - muss sie in 2016 gebucht werden - wird sie erst nach den 10 Tagen bezahlt muss sie in 2017 gebucht werden? Aber wie wird es dann jeweils gebucht? Müsste sie in 2017 dann nicht auf „USt Vorjahr“ gebucht werden?
Vielen vielen Dank für eure Hilfen!!!