Verbindlichkeiten EÜR - Gewinnermittlung - Differenz Konto

Hallo zusammen,
ich steh gerade sehr auf der Leitung.

EÜR §4 Abs. 3 EStG - in der Gewinnermittlung wird beim Konto 3740 (SKR04) der Wert ohne EB auf 2017 ausgewiesen - ebenso bei Konto 3300.

Eingebucht wurden die EB´s aber - schau ich mir das Konto an, dann ist dort der richtige Wert.

Beispiel: Kto. 3300
AB 01.01.2018 5.000,- €
Zahlungen 2018 2.000,- €
EB 31.12.2018 3.000,- €

In der Gewinnermittlung stehen nun aber nur die 2.000,- €.

Bitte bringt mir etwas Licht ins Dunkle :smile:
Danke!!

Hallo!

Es handelt sich um eine Einnahme-Überschussrechnung, somit wird der Gewinn durch den Überschuss der Einnahmen über die Ausgabe ermittelt. Die Bestände, sowohl Anfangs- als auch Endbestände, spielen also keine Rolle, die braucht man nur bei der Ermittlung des Gewinns durch BEstandsvergleich („Bilanzierung“).

Trotzdem kann es sinnvoll sein, die Bestände zu buchen, aus Gründen der Übersichtlichkeit.

Schöne Grüße!