Verbindungsdaten speichern beim Provider

Hallo

wie lang darf ein Provider eigentlich die Verbindungsdaten speichern, also wann man sich über ihn ins Internet eingewählt hat?

Und wie lang gelten diese als rechtliches Beweismittel bzw. wie lang darf er sie dafür verwenden? Weil z.B. dürfen doch die Verbindungen eines Einzelverbindungsnachweises nur 90 Tage gespeichert werden, oder?

Hallo,

die TDSV wurde (2000?) dahingehend geändert, daß die Einzelverbindungsdaten sechs Monate nach Rechnungsversand gespeichert werden dürfen, dafür hat sich aber auch die Frist für Einwendungen erhöht.

Achtung: Erhebt der Kunde Einwendung gegen berechnete Verbindungen, dürfen die Daten auch länger bis zur abschließenden Erledigung gespeichert werden.

Zum Nachlesen:
http://www.bfd.bund.de/information/TDSV_neu.pdf

Gruß
mowei

Hallo,

wenn es sich um Sprach-Kommunikation handelt,ist der maximale Zeitraum 90 Tage,den die Provider speichern…
Bei Web-Diensten hängt es von der Kapazität der jeweiligen EDV-Anlage ab,wie lange der betreffende Provider speichert (aber auch da nur maxmal
1 Jahr…)

mfg

Frank

wie mein vorredner schon sagte: minimal 90 tage.
aber man kann einer speicherung der verbindungsdaten widersprechen. d.h. nach spätestens 90 tagen wird alles gelöscht.

IP adressen werden bei meinem provider nicht gespeichert *freu*. der provider fängt mit f an und hört mit net.de auf

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Bingo mowei OWT

Habe gerade Strafantrag bei der Kripo gestellt wegen
einem Vorfall vom 05.09.04. Verbindung über
freenet.de Laut Kripo-Auskunft sind die Daten noch
gespeichert. Der Täter wird also ermittelt werden.

wie mein vorredner schon sagte: minimal 90 tage.

aber man kann einer speicherung der verbindungsdaten
widersprechen. d.h. nach spätestens 90 tagen wird alles
gelöscht.

IP adressen werden bei meinem provider nicht gespeichert
*freu*. der provider fängt mit f an und hört mit net.de auf

Hallo

wie lang darf ein Provider eigentlich die Verbindungsdaten
speichern, also wann man sich über ihn ins Internet eingewählt
hat?

Und wie lang gelten diese als rechtliches Beweismittel bzw.
wie lang darf er sie dafür verwenden? Weil z.B. dürfen doch
die Verbindungen eines Einzelverbindungsnachweises nur 90 Tage
gespeichert werden, oder?

Hallo

Danke für deine Antwort.

Bei Web-Diensten hängt es von der Kapazität der jeweiligen
EDV-Anlage ab,wie lange der betreffende Provider speichert
(aber auch da nur maxmal 1 Jahr…)

Hast du dafür eine Quelle auf die man sich rechtlich beziehen kann?

Hallo ,

na die entsprechenden AGB der jeweiligen Provider…
da es sich hier ja um „Bürgerliches Recht“ handelt…

mfg

Frank