Verbleib des Kindes regeln

Guten Abend,

eine alleinerziehende Mutter hat das alleinige Sorge - sowie Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Das Verhältnis zum Vater ist seitens der Mutter und des Kindes super, auch, wenn man nicht zusammen lebt.

Die Gesundheit der Mutter ist sehr angeschlagen, die Ärzte wissen nicht woran sie leidet.

Um auf Nummer sicher zu gehen möchte die Mutter gerne den Verbleib des Kindes regeln, sprich, falls ihr etwas zustoßen sollte, soll das Kind nicht in einer Pflegefamilie landen oder sonst wo, sondern bei seinem Vater leben. Das ist der Wunsch der Mutter und auch des Vaters.

Reicht es hierfür das Sorgerecht zu teilen? Oder muss etwas aufgesetzt werden und wenn ja wo? Und entstehen Kosten?

Vielen Dank!

LG

Hallo,

das gemeinsame Sorgerecht sollte hier auf jeden Fall eingerichtet werden. Aber u. U. reicht das nicht aus. Sie kann noch eine Vorsorgevollmacht bezüglich des Kindes machen. Im Prinzip ist diese Vorsorgevollmacht ein ähnliches Schreiben, wie man für sich selber macht, wenn man z. B. nicht künstlich ernährt werden will usw.
Nur hier macht das die Mutter als Vorsorge für das gemeinsame Kind.

Gruß
Ingrid