Guten Tag,
wegen der Nutzungsbedingungen in hypothetischer Form formuliert:
A hat sich nach sechs Jahren von ihrem Lebenspartner B getrennt (keine Ehe), davon lebten sie vier Jahre in einer gemeinsamen Wohnung.
Sie haben einen Hund (jetzt vier Jahre alt)angeschafft, als sie bereits zusammen wohnten.
A hat den Kaufvertrag unterschrieben (nur A und die Verkäuferin des Hundes) und A ist bei Tasso, der Registrierungsstelle für gechipte Hunde, als Besitzerin eingetragen.
A lebt weiterhin in der ehemals gemeinsamen Wohnung.
Die Trennung ist ein Jahr her. Seitdem hatte B den Hund ca. fünf Mal, aber nur dann, wenn ihm gerade danach war und er Lust dazu hatte. Sehr unregelmäßig und selten also.
A möchte ihm den Hund nicht mehr geben, weil sie angst hat, ihn nicht zurückzubekommen. (Könnte das aber nicht rechtskräftig beweisen.)
Drei Fragen:
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Wenn A den Hund nicht mehr herausgibt, kann B ein Gerichtsverfahren anstrengen? (Kommen da eventuell hohe Kosten auf A zu?)
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Sollte A den Hund nocheinmal freiwillig rausgeben und B ihn nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückbringen, gilt das dann als Diebstahl? Kann A dann B anzeigen? Kann B gezwungen werden, den Hund wieder rauszugeben? Wie groß sind die Erfolgsaussichten?
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Wenn A den Hund nocheinmal (zum Abschied) herausgibt, kann A sich absichern, um ihre Rechtsstellung zu verbessern, falls A den Hund nicht zurückerhält, z.B. durch ein Schreiben, in dem B A’s Eigentümerschaft ausdrücklich anerkennt und zustimmt, den Hund an einem bestimmten Datum zurückzubringen?
Vielen Dank für jede Hilfe im Voraus.