Verbleib Hund, Trennung, keine Ehe nur einer im KV

Guten Tag,

wegen der Nutzungsbedingungen in hypothetischer Form formuliert:

A hat sich nach sechs Jahren von ihrem Lebenspartner B getrennt (keine Ehe), davon lebten sie vier Jahre in einer gemeinsamen Wohnung.
Sie haben einen Hund (jetzt vier Jahre alt)angeschafft, als sie bereits zusammen wohnten.
A hat den Kaufvertrag unterschrieben (nur A und die Verkäuferin des Hundes) und A ist bei Tasso, der Registrierungsstelle für gechipte Hunde, als Besitzerin eingetragen.
A lebt weiterhin in der ehemals gemeinsamen Wohnung.

Die Trennung ist ein Jahr her. Seitdem hatte B den Hund ca. fünf Mal, aber nur dann, wenn ihm gerade danach war und er Lust dazu hatte. Sehr unregelmäßig und selten also.

A möchte ihm den Hund nicht mehr geben, weil sie angst hat, ihn nicht zurückzubekommen. (Könnte das aber nicht rechtskräftig beweisen.)

Drei Fragen:

  1. Wenn A den Hund nicht mehr herausgibt, kann B ein Gerichtsverfahren anstrengen? (Kommen da eventuell hohe Kosten auf A zu?)

  2. Sollte A den Hund nocheinmal freiwillig rausgeben und B ihn nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückbringen, gilt das dann als Diebstahl? Kann A dann B anzeigen? Kann B gezwungen werden, den Hund wieder rauszugeben? Wie groß sind die Erfolgsaussichten?

  3. Wenn A den Hund nocheinmal (zum Abschied) herausgibt, kann A sich absichern, um ihre Rechtsstellung zu verbessern, falls A den Hund nicht zurückerhält, z.B. durch ein Schreiben, in dem B A’s Eigentümerschaft ausdrücklich anerkennt und zustimmt, den Hund an einem bestimmten Datum zurückzubringen?

Vielen Dank für jede Hilfe im Voraus.

Hallo,

zu 1) m.M. nach, Nein!
zu 2) Tiere gelten als Sache(n). Daher kommt Unterschlagung in Betracht.
zu 3) das Problem ist nicht der Hund, sondern das Verhältnis zw. A und B und dies gilt es zu normalisieren!
Denn auch eine schriftliche Anerkennung ist nur ein Papier und ist der Hund erstmal weg…bleibt es Papier!

VG, René