Verbleib in der Wohnung trotz Abmeldung

Hallo,
bin relativ neu hier und mir nicht sicher, ob ich alles richtig mache… Mal sehen!

Habe eine Frage: Wie ist die Rechtslage, wenn ein Mieter sich beim Meldeamt abmeldet und weiterhin in der Wohnung wohnen bleibt? Soviel ich weiß ist das eigentlich so nicht vorgesehen, aber machbar, da das Meldeamt die Abmeldung nicht mehr an den Vermieter weitermelden muss, so das dieser nicht unbedingt darüber informiert sein muss.

Aus welchen Gründen kann solch eine Situation entstehen und wie ist die Rechtslage?

MfG
Petra

Wie ist die Rechtslage, wenn ein Mieter sich
beim Meldeamt abmeldet und weiterhin in der Wohnung wohnen
bleibt? Soviel ich weiß ist das eigentlich so nicht
vorgesehen, aber machbar, da das Meldeamt die Abmeldung nicht
mehr an den Vermieter weitermelden muss, so das dieser nicht
unbedingt darüber informiert sein muss.

Aus welchen Gründen kann solch eine Situation entstehen

Na indem sich der Mieter abmeldet. Den Grund muß er dann schon selber wissen.

und wie ist die Rechtslage?

Ich würde mal behaupten, dass das ein Verstoß gegen das Meldegesetz wäre.

Gruß

Der Mieter kann sich durchaus mit dem Hauptwohnsitz abmelden, wenn er einen neuen Wohnsitz als Lebensmittelpunkt gewählt hat und auch dementsprechend nutzt.
Nutzt der Mieter denn noch gleich intensiv die Wohnung ?
Bevor jetzt spioniert wird … die Kontrolle ist nicht Aufgabe des Vermieters. Der Mieter ist für die ordnungsgemäße Meldung schon selbst verantwortlich.

Hallo ElBuffo,
danke für die Antwort. Wie die Situation entstanden ist, ist schon klar, meine Frage bezog sich mehr auf das warum … An wen wendet man/frau sich dann in so einem Falle?
Grüsse
Petra