Hallo,
wie sieht es denn aus, wenn jemand circa 20 Jahre privat krankenversichert ist und nunmehr in seinem neuen Job gerade mal die Beitragsbemessungsgrenze (43000,-) erreicht nicht aber die Versicherungsbemessungsgrenze von 47.000,- . Kann er denn weiter in der PKV bleiben? Was wäre,wenn er nur noch 40.000,- Jahreinkommen hätte, müsste er dann raus?
Gruß
Dora
Hallo,
nein, er muss die PKV nicht verlassen.
Er geht am besten sofort zu der gesetzlichen Krankenkasse,
der er vor 20 Jahre mal angehörte, nimmt seinen PKV-Versicherungsunterlagen mit, und beantragt die Befreiung von der
Krankenversicherungspflicht.
Ist er bereits 55 Jahre alt, tritt in diesem Falle sowieso keine
Versicherungspflicht ein, und er kann in der PKV verbleiben.
Gruss
Günter Czauderna