Liebe/-r Experte/-in,
Einst hatte ich ein mehrfamilienhaus.
Das kam in Zwangsverwaltung.
Der Zwangsverwalter vereinnahmte alle Mahnbscheide,
auch aus der Zeit vor Beginn der Zwangsverwaltung, schreib diese um auf seinen namen und schrieb neue gegen weiterhin fehlende Mieteingänge.
Haus wurde verkauft, Zwangsverwaltung aufgehoben.
in der Schluß-Abrechnung sind keine zahlungseingänge aus mahnbscheidsbverfolgung aufgeführt.
Wem stehen die Mahnbescheide zu und den auf sie entfalllenden Zahlungseingänge nach aufhebung des zwangsverwaltungsverfahrens ?
? der Bank - auch wenn die darauf verzichtet bzw. nach auskehrung des kontos kein interesse an den Forderungen hat ?
? dem Zwangsverwalter - weil er sie auf seinen namen umschrieb ?
? mir, als alteigentümer des hauses ?
wie ist die rechtslage ?
Dem Zwangs verwalter
auf welcher rechtsgrundlage ?
das zwangsverwaltungsverfahren ist ja nun abgeschlossen!
Dem Zwangs verwalter
ZVG