Hallo,
ich habe ein kleines Beratungsunternehmen und in 2 Quartalen 2012 „verbleibende Umsatzsteuer-Vorauszahlung bzw. verbleienden Überschuss“. Mit meinen Worten, ich habe gezahlte USt. an andere Unternehmen vom FA zurück erhalten.
Muß ich das bei meiner Einkommensteuer als Einnahme aufführen und wie habe ich das bei der Umsatzsteuererklärung anzugeben, wo im Formular eventuell mit welchen Vorzeichen?
Vielen Dank für eine Auskunft