Verbleibende Umsatzsteuer -Vorauszahlung

Hallo,
ich habe ein kleines Beratungsunternehmen und in 2 Quartalen 2012 „verbleibende Umsatzsteuer-Vorauszahlung bzw. verbleienden Überschuss“. Mit meinen Worten, ich habe gezahlte USt. an andere Unternehmen vom FA zurück erhalten.
Muß ich das bei meiner Einkommensteuer als Einnahme aufführen und wie habe ich das bei der Umsatzsteuererklärung anzugeben, wo im Formular eventuell mit welchen Vorzeichen?

Vielen Dank für eine Auskunft

Hallo,

ich weiß nicht, ob es noch interessant ist, aber die Umsatzsteuererstattungen entstehen ja dadurch, dass die Umsatzsteuer vorher beim Einkauf von Waren oder Leistungen bezahlt wurden.
In die Einkommensteuererklärung wird das Betriebsergebnis aufgenommen, dass vorher durch eine Einnahmenüberschussrechnung oder GuV ermittelt wurde, nicht der einzelne Posten ‚Umsatzsteuererstattungen‘.

Und in der Umsatzsteuererklärung interessiert die Erstattung auch nicht, weil dort nur die im gesamten Jahr vereinnahmte USt. und die bezahlte Vorsteuer erfasst werden.
Dort gibt es dann ein Feld Vorauszahlungssoll, in diesem Feld werden die Zahlungen und Erstattungen der 4 Quartale miteinander verrechnet erfasst.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Gruß
Tim