Hallo,
ich bin es nochmal mit einer weiteren Frage.
In diesem Jahr gibt es zu den Weihnachtsfeiertagen und dem ersten Arbeitstag im Januar 2009 sechs Brückentage die jeder Arbeitnehmer beim Unternehmen nehmen muss. D.h. konkret vom 20.12. bis 01.12.
Wenn man zum 31.12. gekündigt hat, ist es möglich diese sechs Brückentage bereits davor zu nehmen, da ab dem 20.12. ja sowieso nicht mehr gearbeitet wird und man im neuen Jahr woanders beschäftigt ist?
Oder muss man die sechs Tage verschenken?
Ich Danke vorab für die Antwort(en).
Mit freundlichen Grüßen.
Umek73
Hallo,
ich verstehe da was nicht.
Wenn man zum 31.12. gekündigt hat,
bekommt man den vollen Monatslohn.
ist es möglich diese sechs
Brückentage bereits davor zu nehmen, da ab dem 20.12. ja
sowieso nicht mehr gearbeitet wird und man im neuen Jahr
woanders beschäftigt ist?
Da bis 31.12 bezahlt und bis 20.12. gearbeitet wird, sind diese 6 Brückentage (Urlaub) doch bezahlt?
Oder muss man die sechs Tage verschenken?
Wieso sind die verschenkt? Zieht der AG diese Tage bei den anderen AN nicht vom Urlaub ab?
TM
Hallo,
ich verstehe da was nicht.
Wenn man zum 31.12. gekündigt hat,
bekommt man den vollen Monatslohn.
ist es möglich diese sechs
Brückentage bereits davor zu nehmen, da ab dem 20.12. ja
sowieso nicht mehr gearbeitet wird und man im neuen Jahr
woanders beschäftigt ist?
Da bis 31.12 bezahlt und bis 20.12. gearbeitet wird, sind
diese 6 Brückentage (Urlaub) doch bezahlt?
Da bezahlt, darf ich die sechs Tage vorher doch nehmen, oder wie?
Oder muss man die sechs Tage verschenken?
Wieso sind die verschenkt? Zieht der AG diese Tage bei den
anderen AN nicht vom Urlaub ab?
Die werden von allen AN abgezogen, da Betriebsferien!
TM
Grüße,
Umek73
Hallo,
Da bis 31.12 bezahlt und bis 20.12. gearbeitet wird, sind
diese 6 Brückentage (Urlaub) doch bezahlt?
Da bezahlt, darf ich die sechs Tage vorher doch nehmen, oder
wie?
wie soll ich das jetzt erklären *grübel*
Wenn diese 6 Tage Pflichturlaub sind, muss AN sie in dem bestimmten Zeitraum nehmen und sie werden bezahlt.
Würde AN sie vorher nehmen, wären sie ja nicht mehr übrig.
AN kann sich doch nicht diese 6 Tage Urlaub, dessen Zeitraum festgelegt ist und genommen werden MÜSSEN bezahlen lassen und zusätzlich nochmal vorher nehmen. Dann würden sie ja doppelt bezahlt werden.
Anderes Beispiel:
AN hat noch 6 Tage Urlaub übrig. Sein Arbeitsverhältnis endet zum 31.12. Bis zum 31.12. sind 6 Tage Betriebsurlaub von allen AN zu nehmen, weil der Betrieb geschlossen ist. Es wird der ganze Monat incl. dieser 6 AT betahlt. Wenn AN keine weiteren Urlaubstage hat, kann er auch keinen weiteren Urlaub nehmen. Der Urlaubsanspruch den er hat (diese 6 Tage) müssen eben zu den Betreibsferien genommen werden.
Hätte AN 12 Tage Urlaub, könnte er auch 6 Tage vor dem Betreibsurlaub bekommen, oder wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt bekommen. aber 2 mal 6 Tage Urlaub nehmen, wenn man nur noch 6 Tage Anspruch hat geht eben nicht.
Die werden von allen AN abgezogen, da Betriebsferien!
Eben! und da Betriebsferien, müssen sie zu diesem Zeitpunkt auch genommen werden.
TM
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