Hallo guten Tag,
eine Frau hat zum Bescheid 2012 zur Einkommensteuer einen Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages zur Einkommenssteuer auf den 31.12.2012 erhalten.
Da sie negative Einkünfte hatte. Die Frau hat eine geringfügige nebenberufliche Selbständikeit neben der Hausfrauentätigkeit.
Nun steht die Steuererklärung für 2013 an.
Es gibt in den Formularen für 2013 keine Spalte in der ein verbleibender Verlustvortrag zur Einkommenssteuer auf den 31.12.2012 eingetragen wird? Ist das richtig?
Sie muss es nirgendwo in der Einkommensteuererklärung die mit einer EÜR zusammen eingereicht wird eintragen? Oder gibt es ein Extra-Formular?
Vielen Dank.