Verbleibender Verlustvortrag / EÜR geringfügige Selbständigkeit

Hallo guten Tag,

eine Frau hat zum Bescheid 2012 zur Einkommensteuer einen Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages zur Einkommenssteuer auf den 31.12.2012 erhalten.

Da sie negative Einkünfte hatte. Die Frau hat eine geringfügige nebenberufliche Selbständikeit neben der Hausfrauentätigkeit.

Nun steht die Steuererklärung für 2013 an.

Es gibt in den Formularen für 2013 keine Spalte in der ein verbleibender Verlustvortrag zur Einkommenssteuer auf den 31.12.2012 eingetragen wird? Ist das richtig?

Sie muss es nirgendwo in der Einkommensteuererklärung die mit einer EÜR zusammen eingereicht wird eintragen? Oder gibt es ein Extra-Formular?

Vielen Dank. 

eine Frau hat zum Bescheid 2012 zur Einkommensteuer einen
Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden
Verlustvortrages zur Einkommenssteuer auf den 31.12.2012
erhalten.

Es gibt in den Formularen für 2013 keine Spalte in der ein
verbleibender Verlustvortrag zur Einkommenssteuer auf den
31.12.2012 eingetragen wird? Ist das richtig?

Ja.

Sie muß es nirgendwo in der Einkommensteuererklärung die mit
einer EÜR zusammen eingereicht wird eintragen?

Ja.

Oder gibt es ein Extra-Formular?

Nein.

Das Finanzamt hat die Daten im PC und wird sie automatisch berücksichtigen.
Wenn nicht - Einspruch…

Mit freundlichen Grüßen

Ronald