Der verbleibende Verlustvortrag wird nach §10 abs.4 EStG auf 66.000 euro festgesetzt.
Nun bin ich im Vorruhestand und zahle keine EKst mehr also wirde der Verlustvortrag jedes Jahr fortgeschrieben. Kann ich den Betrag an jemanden abtreten( übertragen lassen , der hohe Ekst zahlen muss ?Entstanden sind die Verlustvorträge um das Jahr 1998/ 2000 durch Immobilienkäufe