Verbleibender Verlustvortrag

Hallo zusammen,

ein Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer zum 31.12.2011 ist bei einem Steuerpflichtigen eingetroffen. Hierin steht, dass sein verbelibender Verlustvortrag nach §10 d Abs. 4 EStG für die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S.d. § 23 EStG in der bis zum 31.12.2008 anzuwendenden Fassung mit 7.777,-- EUR festgestellt wird.

Was kann dieser Steuerpflichtige damit anfangen, insbesondere mit dem Hintergrund, dass verbleibende Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften wohl nur bis 2013 damit ausgeglichen werden können.

Konkrete Fragen dazu sind:
a) Was passiert am Ende das Jahres 2013, wenn der Steuerpflichtige untätig bleibt?
b) Was muss der Steuerpflichtige tun um diesen Verlustvortrag sinnvoll einsetzen zu können?

Viele Grüße,
Meranti, der Steuerpfllichtige

Konkrete Fragen dazu sind:
a) Was passiert am Ende das Jahres 2013, wenn der
Steuerpflichtige untätig bleibt?

verlustvortrag verfällt

b) Was muss der Steuerpflichtige tun um diesen Verlustvortrag
sinnvoll einsetzen zu können?

gewinne produzieren. z.b. ne ETW kaufen und 3 wochen später mit 7777€ gewinn verkaufen.

gruß inder