Verbleibt Lohnsteuerkarte beim alten AG?

Hi

ja ist gut, ich halte meinen Mund. Und sehe es ja sogar ein.

Mir fällt nur in den letzten Tagen auf, dass Du bereits
beantwortete Fragen nochmal mit Deinen - leider nicht immer
richtigen Kommentaren - würzt.

Vermutlich lohnt es sich, ein Standardtext für Sünder zu formulieren :smile:

Das ging mit der pauschalen Behauptung, man könne die
Kündigungsfrist auf 4 Wochen festlegen los und zog sich dann
ein wenig weiter.

Die Überschrift lautete Kündigen Kleinunternehmen und DAS war ja nun wirklich nicht falsch!!
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Oder darf man sowas nur schreiben, wenn man Kleinunternehmen definiert?

So ich bin jetzt wieder brav und dann ist alles wieder gut und wir sind wieder lieb zueinander?

Marion

Hi Martin,

Wenn ja: Apostelgeschichte 8, 30.

Die Bibel ist hier nicht Ontopic und interessiert mich auch nicht. Du kannst mir aber gerne sagen was du mir zu sagen hast :smile:

Marion

Sorry!
Hi

Die Überschrift lautete Kündigen Kleinunternehmen und DAS war
ja nun wirklich nicht falsch!!

Ja - und DA muss ich mich nun wirkich bei Dir entschuldigen!
Ein ganz dickes SORRY.

Ich sollte mir wieder angewöhnen, die Überschriften zu lesen…

Oder darf man sowas nur schreiben, wenn man Kleinunternehmen
definiert?

Nein, natürlich nicht - auch, wenn es hilfreich wäre :wink:

wir sind wieder lieb zueinander?

Ich hoffe nicht, dass ich irgendwie „böse“ rüberkam!

So richtig genervt reagiere ich eh nur, wenn jemand so richtigen Dummfug verzapft - was hier leider nicht selten vorkommt.

LG
Guido

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Servus,

die zweite Hälfte des zitierten Verses aus der Apostelgeschichte heißt: „Verstehst Du auch, was Du liest?“. Sie bezieht sich darauf, dass Du (a) die Frage zur Lohnsteuerkarte mit einem Hinweis auf § 39c Abs 3, 4 behandelt hast. Dort geht es aber um Arbeitnehmer, die nach § 1 Abs. 2 EStG unbeschränkt steuerpflichtig sind und solche, die nach § 1 Abs 3 EStG als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden. Und woher diese in den vorgelegten Sachverhalt kommen sollen, ist mir ganz rätselhaft. So dass ich mir die eingangs zitierte Frage stelle.

Und wenn man (b) den 31. März, der in § 39c Abs 2 EStG steht, kurzerhand als generelle „Dreimonatsfrist“ interpretiert, stellt sich die Frage auch. Wenn eine Frist von drei Monaten gemeint wäre, stünde das nämlich im Text. Da steht aber März.

Schöne Grüße

MM

Hi

Ja - und DA muss ich mich nun wirkich bei Dir entschuldigen!

Schon ok, DANKE und `*. Es passiert eben jedem Mal, dass er nicht immer richtig liest und vielleicht zu schnell reagiert.

wir sind wieder lieb zueinander?

Ich hoffe nicht, dass ich irgendwie „böse“ rüberkam!

Nicht so wirklich. Ich finde nur, ich habe nicht soo extremen Mist gebaut, der den Frager wirklich in Verlegenheit bringen würde. Quasi ein ‚Kleindelikt‘, ohne wirklich schwere Konsequenzen, wenn der Link durchgelesen wird und er schlauer und genauer liest wie ich, kann ja nichts passieren.

So richtig genervt reagiere ich eh nur, wenn jemand so
richtigen Dummfug verzapft - was hier leider nicht selten
vorkommt.

Ist ja auch durchaus gut, dass du da auch weiterhin so gut aufpasst.
Ich finde nur, es reicht, seine Kanditaten zu beobachten und anfangs auf ihren Irrtum hinzuweisen. Bei auffälligen Wiederholungen kann man dann ja immer noch mit der Keule kommen und die Leute auffordern nur FAKTEN zu posten (oder die Klappe zu halten und sich aus dem Brett lieber zurückzuziehen *g*)

Mir persönlich war es gemessen an meinem Mist zu streng, und darum reagierte ich so zickig :wink:

Aber nu iss ja gut. Danke!!

Marion