Verbleibt Lohnsteuerkarte beim alten AG?

Hiho!

Angenommen Person X war bei Arbeitgeber ALT angestellt und ihm wurde gekündigt.
Person X ist aber nicht faul und hat auch das Glück einen neuen Job bei AG NEU zu finden. Nun möchte der neue AG NEU die Lohnsteuerkarte von Person X. Diese befindet sich jedoch noch beim Steuerberater von AG ALT. Dieser hatte Person X bei der Kündigung lediglich einen Ausdruck seiner Steuerdaten in die Hand gedrückt und behauptet die Lohnsteerkarte müsse bei dem Steuerberater verbleiben.

Nun ist Person X ein wenig verunsichert:
Wer hat denn nun Recht?
Arbeitgeber ALT, der die Lohsteuerkarte behält
ODER AG Neu der die Lohnsteuerkarte haben möchte damit es bei einer Steuerprüfung keine Unstimmigkeiten gibt ?

Mein Verstand sagt mir eigentlich dass AG Neu im Recht ist. Aber da gerade das Steuerrecht immer ein wenig verworren ist hätte ich gerne euer Wissen genutzt.

Vielen Dank im Voraus!!!

Gruß Marco

Im lfd. Jahr oder zum Jahreswechsel?
Hi!

Angenommen Person X war bei Arbeitgeber ALT angestellt und ihm
wurde gekündigt.
Person X ist aber nicht faul und hat auch das Glück einen
neuen Job bei AG NEU zu finden. Nun möchte der neue AG NEU die
Lohnsteuerkarte von Person X. Diese befindet sich jedoch noch
beim Steuerberater von AG ALT. Dieser hatte Person X bei der
Kündigung lediglich einen Ausdruck seiner Steuerdaten in die
Hand gedrückt und behauptet die Lohnsteerkarte müsse bei dem
Steuerberater verbleiben.

War in diesem Fallbeispiel der Wechsel zum Jahreswechsel?
Dann hätte der alte AG nämlich (in den meisten Fällen) Recht!

Wenn es aber ein Wechsel innerhalb eines Jahres ist, dann hat er die LStK rauszurücken!

LG
Guido

Danke !!!
Hallo und vielen Dank für die schnellen Antworten!

Der Wechsel war mitten im Jahr, daher wird sich Person X mit dem AG ALT in Verbindung setzen, damit AG NEU ihn in die richtige Lohnsteuerklasse setzen kann.
Habe mitlerweile rausgefunden dass der AG NEU Person X nach Lohnsteuerklasse VI veranschlagen kann/muss wenn der seine Lohnsteuerkarte nicht bei bringt. Ist sicher nicht so prickelnd.

Nochmals Danke an alle Antworter!

Gruß Marco

Notlösung
Hi!

X könnte sich beim örtlichen Bürgeramt (oder wie immer das bei der Person auch heißt) auch für 5 Euro (kann sein, dass es da unterschiedliche Preise bei den Gemeinden gibt) eine Ersatzlohnsteuerkarte für den neuen AG ausstellen lassen. So würde X der Versteuerung nach VI entgehen.

Nur mal so als Anmerkung…

LG
Guido

Servus,

ich glaube, das Problem hat sich erst daraus ergeben, dass die beiden sich nicht so ganz verstanden haben.

„Beim Steuerberater bleiben“ stimmt zum Zeitpunkt der Kündigung schon, aber das bezieht sich nicht auf den ganzen Rest des Jahres. Es hat auch seinen Grund nicht in geheimnisvollen Vorschriften, sondern darin, dass Lohn/Gehalt ja noch für den Monat abgerechnet werden müssen, in dem der letzte Arbeitstag liegt.

Zusammen mit dem übrigen Krams (Gehaltsabrechnungen, Protokoll für den Überweisungsauftrag, Beitragsnachweise, LSt-Daten, Lohnjournal, Protokolle der SV-Meldungen etc.) kommt dann nach der Abrechnung auch die Lohnsteuerkarte vom Lohnbüro zum Arbeitgeber, und dann kann er sie natürlich aushändigen.

Er hat hier also von einer relativ kurzen Zeit gesprochen, aber nicht dran gedacht, dass der Arbeitnehmer dabei an eine lange Zeit (nämlich die ganze Zeit, bis beim neuen Arbeitgeber die Löhne abgerechnet werden, und vorher wird die LSt-Karte nicht gebraucht) denken könnte.

Schöne Grüße

MM

Hi

Dieser hatte Person X bei der
Kündigung lediglich einen Ausdruck seiner Steuerdaten in die
Hand gedrückt

und diese Bestätigung reicht dem neuen AG nicht? Wenn er eine Bestätigung vom alten AG hat, welche Lst.-Klasse du hast, müsste das eigentlich reichenm, wenn ich mich nicht total irre.

Vielleicht kann er dir ja auch eine Kopie nachreichen, bis er sie dir aushändigen kann.

Marion

Nicht wirklich
Hi

und diese Bestätigung reicht dem neuen AG nicht? Wenn er eine
Bestätigung vom alten AG hat, welche Lst.-Klasse du hast,
müsste das eigentlich reichenm, wenn ich mich nicht total
irre.

Aber nur als Übergangslösung!
Die Originalsteuerkarte benötigt der neue AG in jedem Fall

Vielleicht kann er dir ja auch eine Kopie nachreichen, bis er
sie dir aushändigen kann.

Ich bin mir jetzt gart nicht sicher, glaube aber, dass eine Kopie offiziell nicht ausreicht - obwohl wir die Kopie für die erste Abrechnung grundsätzlich immer akzeptieren.

LG
Guido, der die Frage hier so verstanden hat, dass die Karte GAR nicht ausgehändigt wird

Hallo nochmal!

Und nochmals vielen Dank für die zahlreichen Antworten!

X wurde bereits vor 2 Monaten gekündigt. So macht es Sinn dass der AG ALT die Karte noch eine Weile behalten musste für die Restzahlungen (die mitlerweile erfolgt sind).
Nach einem Gespräch von X mit AG ALT sagte letzterer die Zusendung der Karte zu.
Zusammenfassend ist das also so, dass der alte AG die Karte so lange behält wie noch Zahlungen nötig sind, bzw. die Karte entsorgt wenn die Kündigung zum Jahreswechsel ausgesprochen wird. Sobald der AN im laufenden Jahr nochmal arbeiten gehen kann und der AG keine Lohnzahlungen an ihn mehr zu entrichten hat, muss er die Karte aushändigen. RIGHT?!

Gruß Marco

Hi,

hier ist alles genau geregelt:
http://bundesrecht.juris.de/estg/__39c.html

Bitte selbst durchackern *g*
Aber da gaht schon was. Wenn der Neue blöd macht, diesen § zitieren, dann hast du auf jeden Fall 3 monate Luft, wenn ich das beim Überfleigen richtuig las.

Marion

lange behält wie noch Zahlungen nötig sind, bzw. die Karte
entsorgt wenn die Kündigung zum Jahreswechsel ausgesprochen
wird. Sobald der AN im laufenden Jahr nochmal arbeiten gehen

Nix wird entsorgt. Mein Finanzamt verlangt die Einsendung der Original-Steuerkarte bei der Steuererklärung.

Nö!
Hi!

Nix wird entsorgt. Mein Finanzamt verlangt die Einsendung der
Original-Steuerkarte bei der Steuererklärung.

Das tut es wohl kaum!

Nicht mal die Lohnsteuerbescheinigung ist zwingend notwendig - wenn die Übermittlung der Daten elektronisch durch den AG erfolgte.

LG
Guido

Hi!

Aber da gaht schon was. Wenn der Neue blöd macht, diesen §
zitieren, dann hast du auf jeden Fall 3 monate Luft, wenn ich
das beim Überfleigen richtuig las.

Da hast Du aber völlig falsch gelesen! Bei einem neuen Arbeitgeber hat man genau genommen überhaupt keine Luft!

Zwischenbescheinigung geht für ein paar Wochen, Kopie geht streng genommen nicht (bei einer Prüfung kann man dem Prüfer aber erzählen, dass das Original vorlag, der AN sich das Original zum Ändern aber hat aushändigen lassen) und ohne gibt es halt StKl. VI und Kirchensteuer!

LG
Guido, der Dich freundlich bittet, nur ECHTE Fakten auch als solche zu verkaufen

Nix wird entsorgt. Mein Finanzamt verlangt die Einsendung der
Original-Steuerkarte bei der Steuererklärung.

Das tut es wohl kaum!
Nicht mal die Lohnsteuerbescheinigung ist zwingend notwendig -
wenn die Übermittlung der Daten elektronisch durch den AG
erfolgte.

Ok, dann war der Brief letztes Jahr wohl ein Scherz meines Nachbarn, der sich den Briefkopf des Finanzamtes zusammengebastelt hat. Woher er meine Steuernummer wusste, weiß ich allerdings nicht.

Kein Scherz
Hi!

Ok, dann war der Brief letztes Jahr wohl ein Scherz meines
Nachbarn, der sich den Briefkopf des Finanzamtes
zusammengebastelt hat. Woher er meine Steuernummer wusste,
weiß ich allerdings nicht.

Kein Scherz - aber vermutlich die verspätete Erklärung für 2004?

Seit 2005 verbleiben die Steuerkarten nämlich beim Arbeitgeber!

LG
Guido

Kein Scherz - aber vermutlich die verspätete Erklärung für
2004?

Nö. Ich schäme mich zwar dafür, aber ich habe im Oktober/November 2006 die Erklärung für 2005 abgegeben. :smile:

Seit 2005 verbleiben die Steuerkarten nämlich beim
Arbeitgeber!

Also ich habe meine zurückbekommen. Wobei mir grade übles schwant: Der Job ging nur bis zum 22.12. das würde was erklären.

Was es aber nicht erklärt: Warum wollte das FA die Karte haben?

BINGO!
Hi!

Nö. Ich schäme mich zwar dafür, aber ich habe im
Oktober/November 2006 die Erklärung für 2005 abgegeben. :smile:

Streber :wink:

Also ich habe meine zurückbekommen. Wobei mir grade übles
schwant: Der Job ging nur bis zum 22.12. das würde was
erklären.

AHA!!!
Dann MUSS der alte AG Dir die Karte ja auch aushändigen - hättest ja ab dem 23.12. einen neuen Job haben können.

Was es aber nicht erklärt: Warum wollte das FA die Karte
haben?

Mein Job hört bei der AG-Seite auf :smile:
Keine Ahnung, was sich das Finanzamt da erhofft.

Vielleicht einen Steuerkartenaufklerber für die kleinen Unternehmen, die noch nach altem System arbeiten (geht das überhaupt noch?) - Du hättest ja Einkommen einer ganzen Woche verheimlichen können…
(Ist aber nur eine Vermutung)

LG
Guido

Hi!

Guido, der Dich freundlich bittet, nur ECHTE Fakten auch als
solche zu verkaufen

Seit du Mod bist, werden diese Sprüche noch häufiger, und bei jeder Gelegenheit. Aber vielleicht legt sich das ja wieder :wink:
Ich bin ja nicht gerade ene, die hier permanent Mist erzählt, also kannst du ruhig nen Gang runterschalten, bitte.

Du könntest auch so freundlich sein und wohlwollend lesen. Ich schrieb nämlich:
‚… wenn ich das beim Überfliegen richtig las.‘

Du schreibst ja auch ab und zu Antworten, wo du dir nicht sicher bist und Vermutungen äußerst, bzw. Gesagtes relativierst.

Außerdem steht in dem Link folgendes:

Weist der Arbeitnehmer nach, dass er die Nichtvorlage oder verzögerte Rückgabe der Lohnsteuerkarte nicht zu vertreten hat, so hat der Arbeitgeber für die Lohnsteuerberechnung die ihm bekannten Familienverhältnisse des Arbeitnehmers zugrunde zu legen.

UND
Arbeitnehmer, die nach § 1 Abs. 3 als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt werden, haben ihrem Arbeitgeber vor Beginn des Kalenderjahres oder beim Eintritt in das Dienstverhältnis eine Bescheinigung vorzulegen.2Die Bescheinigung wird auf Antrag des Arbeitnehmers vom Betriebsstättenfinanzamt (§ 41a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) des Arbeitgebers erteilt.3In die Bescheinigung, für die die Vorschriften über die Eintragung auf der Lohnsteuerkarte sinngemäß anzuwenden sind, trägt das Finanzamt die maßgebende Steuerklasse, die Zahl der Kinderfreibeträge und einen etwa in Betracht kommenden Freibetrag oder Hinzurechnungsbetrag (§ 39a) ein.4

Sooo falsch ist das also nicht. Und als Fakten darf man Gesetzeja wohl auch betrachten?

Daher fühle ich mich jetzt schon ein bisschen unberechtigt angemacht :smile:

Dann verweise ich die Leute eben auf deine eigenen Artikel.
/t/aerger-mit-arbeitgeber/2302653/5

Gruß Marion

Liebe Marion,

hast Du mal geguggt, welche Arbeitnehmer das sind, die nach § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt werden?

Wenn nein: Was bringt Dich dazu, hier in die Herausarbeitung einer an sich nicht schweren Antwort auf eine einfache Frage, die schon genügend durch „ich glaube, bei meinem Onkel wars damals aber anders“ gestört und verwirrt ist, noch mehr Verwirrung reinzubringen?

Wenn ja: Apostelgeschichte 8, 30.

In diesem Sinne

MM

Servus Marion,

wenn Du dich nicht irrst, ist das so, wie Du mutmaßt.

Du irrst Dich aber, denn im gegebenen Sachverhalt greift ausschließlich § 39c Abs 1 EStG. Bitte arbeite die folgenden Absätze nochmal durch, statt sie zu überfliegen. Das ist für den Fragesteller besser, und Du weißt nachher auch, wies geht.

Schöne Grüße

MM

Hi!

Seit du Mod bist, werden diese Sprüche noch häufiger, und bei
jeder Gelegenheit. Aber vielleicht legt sich das ja wieder :wink:

Wenn Du meinst…
Beschwerden bitte nicht hier ins Forum, sondern per E-Mail ans Team!
DAS war aber auch schon alles, was ich als MOD zum Besten gebe.

Ich bin ja nicht gerade ene, die hier permanent Mist erzählt,
also kannst du ruhig nen Gang runterschalten, bitte.

Mir fällt nur in den letzten Tagen auf, dass Du bereits beantwortete Fragen nochmal mit Deinen - leider nicht immer richtigen Kommentaren - würzt.
Das ging mit der pauschalen Behauptung, man könne die Kündigungsfrist auf 4 Wochen festlegen los und zog sich dann ein wenig weiter.

‚… wenn ich das beim Überfliegen richtig las.‘

DIESES Mal - ja.
Deshalb habe ich auch freundlich gebeten und nicht abgewatscht :wink:

Du schreibst ja auch ab und zu Antworten, wo du dir nicht
sicher bist und Vermutungen äußerst, bzw. Gesagtes
relativierst.

Ja, ich entschuldige mich sogar, wenn ich Mist verzapfe und bedanke mich für Korrekturen.

Sooo falsch ist das also nicht. Und als Fakten darf man
Gesetzeja wohl auch betrachten?

Schon, aber wo steht da was von drei Monaten?

Dann verweise ich die Leute eben auf deine eigenen Artikel.
/t/aerger-mit-arbeitgeber/2302653/5

Du hast schon gesehen, von WANN der Artikel ist?!

LG
Guido

P.S. Alles weitere zum persönlichen Kram bitte per E-Mail