Ärger mit Arbeitgeber

Weil er es nicht muss
Hi!

Angenommen der neue Arbeitgeber hat null Ahnung über die Verordnungen zur Erstellung einer Abrechnung…lassen wir das!

Kurz: Der neue Arbeitgeber kann selbstverständlich auch ohne Deine Steuerkarte eine Abrechnung erstellen!

Länger: Der alte Arbeitgeber muss Dir die Steuerkarte nicht zum Ende der Beschäftigung auhändigen - vermutlich ist es gar nicht möglich! Er muss Dir allerdings eine Zwischenbescheinigung für den neuen Arbeitgeber ausstellen! Diese gilt 8 Wochen - bis dahin sollte der alte AG die Steuerkarte aushändigen können!

LG
Guido

P.S. Auf die Möglichkeit der zweiten Steuerkarte mit Klasse 6 würde ich eher verzichten!