Hi!
Guido, der Dich freundlich bittet, nur ECHTE Fakten auch als
solche zu verkaufen
Seit du Mod bist, werden diese Sprüche noch häufiger, und bei jeder Gelegenheit. Aber vielleicht legt sich das ja wieder 
Ich bin ja nicht gerade ene, die hier permanent Mist erzählt, also kannst du ruhig nen Gang runterschalten, bitte.
Du könntest auch so freundlich sein und wohlwollend lesen. Ich schrieb nämlich:
‚… wenn ich das beim Überfliegen richtig las.‘
Du schreibst ja auch ab und zu Antworten, wo du dir nicht sicher bist und Vermutungen äußerst, bzw. Gesagtes relativierst.
Außerdem steht in dem Link folgendes:
Weist der Arbeitnehmer nach, dass er die Nichtvorlage oder verzögerte Rückgabe der Lohnsteuerkarte nicht zu vertreten hat, so hat der Arbeitgeber für die Lohnsteuerberechnung die ihm bekannten Familienverhältnisse des Arbeitnehmers zugrunde zu legen.
UND
Arbeitnehmer, die nach § 1 Abs. 3 als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt werden, haben ihrem Arbeitgeber vor Beginn des Kalenderjahres oder beim Eintritt in das Dienstverhältnis eine Bescheinigung vorzulegen.2Die Bescheinigung wird auf Antrag des Arbeitnehmers vom Betriebsstättenfinanzamt (§ 41a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) des Arbeitgebers erteilt.3In die Bescheinigung, für die die Vorschriften über die Eintragung auf der Lohnsteuerkarte sinngemäß anzuwenden sind, trägt das Finanzamt die maßgebende Steuerklasse, die Zahl der Kinderfreibeträge und einen etwa in Betracht kommenden Freibetrag oder Hinzurechnungsbetrag (§ 39a) ein.4
Sooo falsch ist das also nicht. Und als Fakten darf man Gesetzeja wohl auch betrachten?
Daher fühle ich mich jetzt schon ein bisschen unberechtigt angemacht 
Dann verweise ich die Leute eben auf deine eigenen Artikel.
/t/aerger-mit-arbeitgeber/2302653/5
Gruß Marion