Verblendung abgesplittert durch gebrannte Mandeln

Hallo,
wer haftet eigentlich, wenn die Verblendung einer Krone/Brücke absplittert, weil an der gebrannten Mandel vermutlich noch die Schale dran war (anders ist es nicht zu erklären, da diese keramischen Verblendungen einiges aushalten)?
Vielen Dank
Chrissy

Hallo,

schwierig zu beantworten, denn

vermutlich noch die Schale dran war

War sie es nun oder nicht?
Hat ggf. die Brücke „Baumängel“?

Daher kann es keine eindeutige bzw. richtungsweisende Antwort hier in www geben mE.

VG, René

Hi René,
naja, wenn man da so zwischen etlichen hundert Leuten steht und auf was hartes beisst und dann feststellt, dass die Verblendung abgesplittert ist, spuckt man nicht gerade alles in die Hände, oder?:smile: Die meisten schlucken es wohl runter. Kann es mir nur so vorstellen, dass es die Schale war. Die Brücke war 100% in Ordnung… Wird jedes halbe Jahr beim Zahni kontrolliert.

LG
Chrissy

Hi René,
naja, wenn man da so zwischen etlichen hundert Leuten steht
und auf was hartes beisst und dann feststellt, dass die
Verblendung abgesplittert ist, spuckt man nicht gerade alles
in die Hände, oder?:smile: Die meisten schlucken es wohl runter.
Kann es mir nur so vorstellen, dass es die Schale war. Die
Brücke war 100% in Ordnung… Wird jedes halbe Jahr beim Zahni
kontrolliert.

Hi,

auch der Zucker an den gebrannten Mandeln ist manchmal sehr, sehr fest. Wenn Du nicht beweisen kannst, das eine Schale an der Mandel war und diese am Absplittern schuld war, sehe ich schlechte Chancen auf Schadenersatz.

Gruß
Tina

1 Like

Hallo,

auch der Zucker an den gebrannten Mandeln ist manchmal sehr, sehr fest

kommt auch noch dazu.
Gut, Zucker und Schale sind eindeutig zuzuordnen, allerdings sind die „Beweismittel“ ja vernichtet!
Daher wird es mMn sehr schwierig, denn alle werden Beweise und nicht Vermutungen fordern.
Ob es das Einschalten eines Gutachters rechtfertigt, steht leider auch auf einem anderen Blatt (Kosten/Nutzen).

VG, René

Ob es das Einschalten eines Gutachters rechtfertigt, steht
leider auch auf einem anderen Blatt (Kosten/Nutzen).

Hi,

und was soll der beweisen können? Genausogut könnte die UP auf etwas anderes hartes gebissen haben, das wird auch ein Gutachter kaum feststellen können.

Gruß
Tina

Hallo,

selbst wenn nachweisbar wäre, dass da noch Schale enthalten war, bedeutet dies nicht, dass es zwingend Schadenersatz geben muss. Es gibt durchaus Urteile die festgestellt haben, dass man bei Lebensmitteln, die naturgegeben Schalen/Kerne beinhalten, durchaus damit rechnen muss, dass Reste davon auch bei sorgfältiger Auswahl der Rohstoffe und gewissenhafter Verarbeitung im Endprodukt enthalten sein können.

Gruß vom Wiz

3 Like

Genau so war es gemeint! owT
VG, René

Hallo,

und was soll der beweisen können?

mit recht aufwändigen (sprich: nicht ganz billigen) Methoden könnte ein Gutachter unter Umständen an der Bruchstelle der noch vorhandenen Krone prüfen, ob ein Material- oder Verarbeitungsfehler den Bruch (mit-)verursacht hat.

Ob sich der Aufwand lohnt?

Gruß

Hallo,

mit recht aufwändigen (sprich: nicht ganz billigen) Methoden
könnte ein Gutachter unter Umständen an der Bruchstelle der
noch vorhandenen Krone prüfen, ob ein Material- oder
Verarbeitungsfehler den Bruch (mit-)verursacht hat.

Wobei man dann aber immer noch nicht weiß, ob der Bruch durch eine Nusschale oder harten Zucker oder gar 5 Minuten früher durch den Versuch einen Kronenkorken mit den Zähnen aufzubrechen.

Gruß
Elke

Hallo,

Wobei man dann aber immer noch nicht weiß, ob der Bruch durch
eine Nusschale oder harten Zucker oder gar 5 Minuten früher
durch den Versuch einen Kronenkorken mit den Zähnen
aufzubrechen.

Da der UP eigentlich nur jemanden sucht, dem er die Schuld geben kann, schien mir dies nebensächlich.

Gruß

Genausogut könnte die UP auf
etwas anderes hartes gebissen haben, das wird auch ein
Gutachter kaum feststellen können.

es könnte auch sein, dass das Harte eben genau das Stück Verblendung war, welches sich vorher durch die einwandfreien gebrannten Mandeln abgelöst hatte.

Gruß, Niels

Klar sucht man nur jemanden, dem man die Schuld geben kann. Und deswegen denkt man sich auch so was blödes aus, gell? Zudem gab es drei Zeugen, die es auch gesehen haben:smile: Also nicht einfach blöd daher urteilen, wenn man keine Ahnung hat. Immer schön sachlich bleiben, gelle?

Zudem gab es drei Zeugen, die es auch gesehen haben:smile:

Aha, jetzt kommen Zeugen ins Spiel (warum nicht schon vorher?).
Was haben denn die Zeugen genau gesehen? Die Splitter der Krone? Den Rest Mandelschale? Oder einfach nur wie jemand „aua“ sagt?
Gruß, Niels

Hallo,

es gibt ein Urteil, das einen Bäcker von der Haftung für einen Kirshckern in seinem Gebäck befreit. Der Klagenden hatte sich durch diesen Kirschkern einen Teil des Zahnes abgebrochen und wollte vom Bäcker die Zahnbehandlungskosten einklagen.

Siehe: BGH (VI ZR 176/08 - Kirschtaler)

Ich denke, das lässt sich auf den hier besprochenen Fall übertragen.
Hinzu kommt nach subjektivem Empfinden noch eine gebotene erhöhte Vorsicht als „Träger“ von Zahnersatz und ebenfalls sind gebrannte Mandeln allgemein bekannt dafür, dass sehr harte Stücke vorkommen können.

Viele Grüße
Median

P.S. habe auch Kronen/Inlays und esse auch gerne gebrannte Nüsse/Mandeln

Hallo Median,
na das ist doch mal ein hilfreicher Artikel. Vielen Dank hierfür. Das ist das was ich erwarte in einem solchen Forum.
Ich esse sie ja echt selten aus genau diesem Grund:smile: Als gelernte Zahnarzthelferin weiss man das ja auch, aber…:smile: