Hallo Forum,
es ist doch üblich, Türen (Eingangstür/Zimmertür) einer Mietwohnung mit Kränzen zu schmücken. Je nach Jahreszeit werden die Kränze gewechselt und es sieht einfach gut aus.
Jetzt kann es aber passieren, daß nach einigen Jahren (z.B. 8-9) die rötlich holzfarbenen Türen verbleichen und die Stellen, wo die Kränze hingen, als dunkle Flecken auf den Türen erscheinen.
Kann der Vermieter verlangen, daß diese Türen auf Kosten des Mieters ersetzt oder repariert werden?
Mit freundlichen Grüßen
Günter