verböserung nach einspruch,

Guten Tag,

Nachzahlung nach Einspruch wg. Elterngeld

Das Finanzamt hat meine Fortbildung in der englischen Sprache nicht anerkannt, worauf ich einen Einspruch eingereicht habe. Das Finanzamt hat darauf hin festgestellt, dass ich das bezogene Elterngeld (Gemeinsamveranlagung) nicht mit eingereicht habe. Das Finanzamt stimmte dem Einspruch zu und hat die Fortbildungskosten anerkannt. Gleichzeitig aber das bezogene Elterngeld das der Steuerprogression unterliegt mit angerechnet was zu einer „kräftigen“ Nachzahlung führte.

Nach Recherchen im Internet habe ich das Vorgehen des Finanzamts als eine „Verböserung“ untersucht, wonach nach einem BFH Urteil der Einspruch zurückgenommen werden kann und damit der „alte“ Tatbestand Gültigkeit erlangt.

Nach Telefonaten mit dem Finanzamt hat die Rücknahme des Einspruch keine Auswirkung auf die erneute Steuerberechnung und bezieht sich auf den § 173 II AO . Das Finanzamt sieht hier keine sog. Verböserung.

Nun hierzu meine Fragen:

  1. Ist es richtig, dass keine Verböserung vorliegt und die Zahlung erfolgen muss ?
  2. Sehen Sie eine Möglichkeit die Verschlechterung noch abzuwenden ?

Vielen Dank

Hallo,

ich muss hierzu noch ein paar Recherchen anstellen und werde mich umgehend mit einem Ergebnis zurückmelden!

MfG Saxony88

Hallo,

danke für Zwischeninfo. Habe jetzt mal überweisen müssen. Gibts noch eine Chance ? Vielen Dank

MfG

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

das Vorgehen des Finanzamtes ist in diesem Falle rechtmäßig. Es ist generell dazu ermächtigt, Bescheide zu ändern oder zu widerrufen, wenn neue Tatsachen bekannt werden, die zu einer höheren Abgabenpflicht führen (vgl. § 173 Abs.1 AO 1977; § 173 Abs. 2 AO ist nicht einschlägig!).

Die Änderung dürfte auch durchgeführt werden, wenn Du den Einspruch erfolgreich vor Erlass des neuen Steuerbescheides zurückgezogen hättest. In diesem Falle hat das Finanzamt allen Handlungsspielraum.

Eine sog. reformatio-in-peius („Verböserung“) liegt hier nicht vor.

Dies ist natürlich nur meine subjektive Meinung.

LG Saxony88

Hallo,

vielen Dank für die Infos. Inhaltlich habe ich natürlich mir eine andere Antwort erhofft :smile:.
Naja - jetzt weiss ich zumindest bescheid.
Vielen, vielen Dank für die Hilfe.

LG