Guten Tag,
Nachzahlung nach Einspruch wg. Elterngeld
Das Finanzamt hat meine Fortbildung in der englischen Sprache nicht anerkannt, worauf ich einen Einspruch eingereicht habe. Das Finanzamt hat darauf hin festgestellt, dass ich das bezogene Elterngeld (Gemeinsamveranlagung) nicht mit eingereicht habe. Das Finanzamt stimmte dem Einspruch zu und hat die Fortbildungskosten anerkannt. Gleichzeitig aber das bezogene Elterngeld das der Steuerprogression unterliegt mit angerechnet was zu einer „kräftigen“ Nachzahlung führte.
Nach Recherchen im Internet habe ich das Vorgehen des Finanzamts als eine „Verböserung“ untersucht, wonach nach einem BFH Urteil der Einspruch zurückgenommen werden kann und damit der „alte“ Tatbestand Gültigkeit erlangt.
Nach Telefonaten mit dem Finanzamt hat die Rücknahme des Einspruch keine Auswirkung auf die erneute Steuerberechnung und bezieht sich auf den § 173 II AO . Das Finanzamt sieht hier keine sog. Verböserung.
Nun hierzu meine Fragen:
- Ist es richtig, dass keine Verböserung vorliegt und die Zahlung erfolgen muss ?
- Sehen Sie eine Möglichkeit die Verschlechterung noch abzuwenden ?
Vielen Dank
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