Verbot der Briefzustellung?

Guten Tag,

es gibt ja neben der Deutschen Post AG mit ihren schönen Postfächern auch vielerorts kleine Kurierdienste (oft gehören sie P2) an, können jedoch nicht an oben genannte Postfächer ausliefern und die Wohnadresse fällt aus anderen Gründen aus. Gibt es irgendeine (rechtliche) Möglichkeit, der P2 die Zustellung an solch eine (Wohn-)Adresse zu untersagen, mit dem Ziel, dass sie solche Briefe entweder an die DPAG direkt übergibt oder dem Absender zurückschickt, mit dem Vermerk „Empfänger ist nur im Zustellbereich der DPAG“ o.ä.? Leider sind die Briefkästen nicht umfriedet, so dass z.B. Hausfriedensbruch nicht gehen würde. Welche Alternativen gäbe es da noch? (Vielleicht reicht ja auch schon ein Brief mit dieser Bitte an P2, aber schön wäre es, wenn man sicherheitshalber gleich noch ein paar rechtliche Argumente hätte).

Vielen Dank für eure Ideen

CU FF

Hallo

Gibt es irgendeine (rechtliche) Möglichkeit, der P2 die Zustellung an solch eine (Wohn-)Adresse zu untersagen

Man könnte den Namen vom Briefkasten entfernen, dann dürften sie eigentlich nicht mehr zustellen dürfen. Man kann auch groß an den Briefkasten ranschreiben: Hier keine Post zustellen. Oder man könnte den Briefkasten auch mit Klebeband zukleben. - Dann müssten die entsprechenden Briefe zum Absender als unzustellbar gekennzeichnet zurück gehen.

mit dem Vermerk „Empfänger ist nur im Zustellbereich der DPAG“

Dazu wird man sie nicht bringen können. Da steht dann nur ‚unzustellbar‘ ö.ä…

Vielleicht reicht ja auch schon ein Brief mit dieser Bitte an P2

Ich denke, dass so ein Brief wenig Sinn hätte. Wenn da ein Briefkasten mit dem Namen ist, und die Adresse stimmt, dann dürfen die die Briefe da auch einwerfen. Überleg doch mal, was das für ein Aufwand für die wäre, wenn die solche Sonderwünsche berücksichtigen würden.

Viele Grüße

Hallo,

Ziel soll eben nicht sein, dass die Briefe zurück gehen mit dem Vermerk „Adresse unbekannt oder unzustellbar“. Außerdem passiert das leider schon viel zu oft und entstand auch wirtschaftlicher Schaden durch den Verein, so dass da in irgendeiner Form nun ein Beförderungsverbot zu dieser Adresse her muss.
Und nein, ich denke es ist kein Aufwand. So wie bei der Post die Briefe gescannt werden und diese automatisch zum Postfach gehen und nicht zum Zusteller für die Wohnadresse, obgleich nur diese drauf steht, so sollte es sicherlich auch bei diesem Verein möglich sein (zumal sie ja auch das Nachsenden anbieten) in irgendeiner Form, Briefe, die diese Wohnadresse tragen, direkt anders zu behandeln Schlimmstenfalls könnten sie bei sich eine Alibi-Adresse anlegen und all die Post (gibt sicher noch mehr unzufriedene Kunden) an diese Alibiadresse nachsenden und von dort gehts mit dem richtigen Stempel zurück oder halt wird der DPAG übergeben … also Aufwand sehe ich da keinen, selbst wenn sie nicht so fortgeschrittene Technik wie die DPAG hätten.

Man kann doch Firmen auch untersagen, Werbung zuzuschicken, dann müsste man denen doch auch irgendwie das verbieten können. Freie Transportwahl auch für den Empfänger :wink:

Vielleicht hat ja noch wer Ideen
Danke FF

hi,

ich fasse mal zusammen:

Es solle ein Unternehmen, mit dem der Beteiligte kein Vertragsverhältnis hat, gezwungen werden Briefe gesondert zu sortieren und gegebenenfalls durch ein anders Unternehmen zustellen zu lassen.

Kostenfrei natürlich.

Wenn das so verdammt wichtig ist, warum wurde es bei Vertragsabschluss mit dem eigenen Vertragspartner nicht geregelt, dass Briefe mit der DPAG zugestellt werden?

grüße
lipi

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Hallo,

angenommen es passt einem nicht, dass Hermes bei einem zustellt, wie soll man das bitte bewerkstelligen, dass „Vertragspartner“ mit DHL verschicken sollen? Und da kennt man in der Regel die Versender. Aber Post kriegt man von sonstwem, da wäre eine vorherige Vereinbarung mit allen möglichen Absendern unmöglich.
Und was bitte schön soll die Bemerkung mit dem „kostenlos“ außer einer Stichelei? Ersten erspare ich dem Unternehmen ja auch die Zustellung, und zweitens steht sogar in deren AGBs, dass sie Post der DPAG übergeben, wenn entsprechende Vorausetzungen gegeben sind.
Aber all das dient nicht der Fragestellung sondern nur der „Anklage“, warum man sowas mache und da habe ich kein Bedarf für. Wenn jemand fragt, wie er gegen den wütenden, schlagenden Mann vorgehen kann, frage ich auch nicht, wieso sie das will und frage vielleicht noch, wieso sie den geheiratet hat…

Hallo

so sollte es sicherlich auch bei diesem Verein möglich sein (zumal sie ja auch das Nachsenden anbieten)…

Wenn der Verein das Nachsenden anbietet, dann sollte es dem Briefkasteninhaber doch auch möglich sein, einen Nachsendeantrag zu diesem Postfach einzurichten.

Viele Grüße

Übergabe der Post an die DPAG
Hallo,

und zweitens steht sogar in deren AGBs, dass sie Post der DPAG übergeben, wenn entsprechende Vorausetzungen gegeben sind.

Eine entsprechende Voraussetzung wäre dann gegeben, wenn in der Gegend des Adressaten sonst weit und breit keine Briefe zuzustellen sind, so dass die Unkosten für die Zustellerei die Unkosten für die Abgabe an die DPAG übersteigen. Verdienen tut das Unternehmen an so einem Brief sowieso nichts mehr.

Die nehmen solche Briefe wahrscheinlich nur an, weil es die Kunden dauerhaft vergrault, wenn sie Briefe ablehnen. Oder sie wissen es vorher noch nicht, wo es sich lohnen wird oder wo nicht, das wäre auch noch möglich.

Dass die DPAG die Post der Konkurrenzunternehmen nicht kostenlos übernimmt, dürfte doch einleuchten?

Viele Grüße

Hi,

ja dass die das nicht ohne Kosten der DPAG übergeben würden, ist ja klar. Es steht ja auch in den AGBs, wenn ein Brief für die Zustellung der DPAG nicht ausreichend frankiert wurde, legt die P2 diese FÜR den Absender aus - so oder so erfährt also jeder Absender direkt, dass dann nur die DPAG dafür zuständig sein soll.

Vielleicht sollte man einfach denen melden, dass Briefe an diese Wohnadresse grundsätzlich den Kriterien entsprechen, die in deren AGBs als ausgeschlossene Sendungen deklariert werden (enthalten Gutscheine, Voucher, Bargeld…), dann dürften sie diese ja eigentlich nicht mehr zustellen?

Hi,

naja das geht eben nicht, weil die Postfächer nunmal Eigentum der DPAG sind und da kommt nunmal kein anderer Dienstleister rein (man müsse sich das mal vorstellen, wie im Postamt aufeinmal irgendwelche Boten von irgendwelchen Kurierdiensten aufeinmal hinten in den Räumen rumlaufen, um da die Briefe einzusortieren (unsere Postfachanlage z.B. ist gleichzeitig die Ausgabestelle für die Briefträger, also es kommen dort die LKWs mit der Post an und morgens gehen die Briefträger von dort auf ihre Routen und da können sich keine Betriebsfremden aufhalten)

CU

Hallo,

angenommen es passt einem nicht, dass Hermes bei einem
zustellt, wie soll man das bitte bewerkstelligen, dass
„Vertragspartner“ mit DHL verschicken sollen?

Vertraglich festlegen, dass mit DHL geliefert wird?
wo ist das Problem?

Aber Post kriegt man von sonstwem,
da wäre eine vorherige Vereinbarung mit allen möglichen
Absendern unmöglich.

warum nicht?
Auf irgend einem Weg muss die ‚falsche‘ Adresse doch auch verteilt worden sein.
Wäre die Postfachadresse angegeben, würde ein fremder Dienstleister den Brief sicher ablehnen oder kulanterweise zustellen lassen.

Und was bitte schön soll die Bemerkung mit dem „kostenlos“
außer einer Stichelei?

die DPAG verlangt für den Service ‚Nachsendeauftrag‘ tatsächlich Geld.
Die Beschreibung des Problems klang sehr danach, als ob eine kostenfreie, selbstverständliche Lösung gesucht wird.

Ersten erspare ich dem Unternehmen ja auch die Zustellung,

erspart?
der Brief muss doch irgendwo zugestellt werden. Zusätzlich wird die Übernahme einer entgeldpflichtigen Dienstleistung verlangt. (Brief an DPAG, die ihn dann nochmal zustellt)

Wenn jemand fragt, wie er gegen den wütenden, schlagenden
Mann vorgehen kann, frage ich auch nicht, wieso sie das will
und frage vielleicht noch, wieso sie den geheiratet hat…

der Vergleich hat nicht mal Beine.
Was würde man Antworten, wenn jemand fragt was man tun kann, weil der liebevolle Mann schon wieder Frühstück ans Bett gebracht hat?

viel Erfolg
lipi

Hallo

naja das geht eben nicht, weil die Postfächer nunmal Eigentum der DPAG sind und da kommt nunmal kein anderer Dienstleister rein

Blödsinn, da kommen alle Briefe rein, die die Adresse des Postfaches haben. Einsortiert werden sie natürlich von den Angestellten der DPAG.

„Die Deutsche Post legt in der Regel alle Briefsendungen, Zahlungsanweisungen, Postvertriebsstücke und Streifbandzeitungen, welche die Postfachanschrift oder die Hausanschrift des Inhabers oder Mitnutzers tragen, sowie die für den Inhaber oder Mitnutzer bestimmten Postwurf- und Postwurfspezialsendungen in das Postfach ein.“

Falls das nicht klar ist: Ein Nachsendeauftrag funktionier so, dass die Briefe an die betreffende Adresse mit der vom Kunden gewünschten Adresse neu adressiert wird.

Kein Blödsinn
Die Deutsche Post AG (wie übrigens auch alle anderen privaten Postdienste) stellen innerhalb ihrer eigenen Räumlichkeiten auch nur ihre eigenen Sendungen zu.
Postfächer sind Eigentum der Deutschen Post AG (bzw. von privaten Postdiensten) und werden an Mieter vergeben.

Soll eine Zustellung durch Dritte (also andere Postdienstleister) dort erfolgen,so müsste dieser einen kostenpflichtigen
Vertrag mit dem Eigentümer wegen der Zustellung abschließen.

Dieses ist aber bis jetzt noch durch keinen privaten Dienstleister erfolgt.

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Das geht so überhaupt nicht.
Herr der Briefsendung ist immer der Absender,da er das Beförderungsunternehmen bestimmt.Im privaten Bereich kann man die vielelicht noch was regeln,aber bei Firmen und Behörden ist das sinnlos.
Diese arbeiten in der Regel immer nur mit einem Postdienst zusammen und werden keine Ausnahmen machen.

Auf Empfängerseite gibt es nur die Möglichkeit, keinen Briefkasten
anzubringen.Was aber auch nicht immer hilft,wenn die Türe oder andere Zugangsöffnungen die Möglichkeit bieten,Post durchzustecken.

Ansonsten wird in den Briefkasten zugestellt.
siehe dazu die AGB der Briefdienste

Alle vom Auftraggeber zur Zustellung durch den Briefdienst übernommene
Sendungen werden an den Empfänger über Briefkästen, behelfsweise
persönlich, zugestellt.

Postfächer sind Eigentum der Deutschen Post AG (bzw. von privaten Postdiensten) und werden an Mieter vergeben.

Die kriegen dann aber eine eigene Adresse.

Wenn ein Brief, der von TNT oder sonst jemandem zugestellt wird, diese Adresse trägt, wieso wird der nicht angenommen? Natürlich muss TNT den Brief dann dahin bringen, wo sich dieses Postfach befindet. Die DP müsste den nur in das Postfach einlegen.

Wo steht das in den AGB für Postfächer, dass solche Briefe nicht angenommen werden?

Hi Simsy Mone,

es ist in der Tat so, dass die Postfächer Eigentum der DPAG sind und kein anderer Dienstleister kann an diese Adressen zustellen. Ich weiß jetzt auch nicht, wo das bei der DPAG steht, aber das liest man auch aus den AGBs der anderen Dienstleister. Bei P2, bei dem ja sehr viele Dienstleister angeschlossen sind heißt es
"P2 hat das Recht einen postfachbeanschrifteten Brief an eine Hausad-
resse gemäß Weisung des Empfängers umzuleiten. "
Bei der BiberPost, in diesem Fall gehts um die,
„Es sind nur Lieferungen an vollständige Adressen möglich (keine Postfächer).“

Also einen Nachsendeantrag bei dem Dienstleister an das Postfach der DPAG sind schlicht nicht möglich.
Eine andere Möglichkeit wäre Mail Drop. Aber diese ist viel zu teuer und daher ist das Ziel weiterhin das Verbot der Zustellung zu erreichen

MfG FF

Hallo

"P2 hat das Recht einen postfachbeanschrifteten Brief an eine Hausadresse gemäß Weisung des Empfängers umzuleiten. "

Und wenn keine Weisung des Empfängers, sondern nur die Anschrift des Postfaches existiert? Was machen sie dann mit dem Brief?

Jetzt habe ich so viel geschrieben zu dem Thema, jetzt interessiert mich das mal wirklich. Ich hab bei P2 angefragt, was sie dann machen. Bei TNT muss man eine Firma angeben, sonst hätte ich die auch gefragt.

Viele Grüße

Antworten sollte man bis zum Ende lesen…
Antworten sollte man vielleicht einmal bis zum Ende lesen…nur so als Tipp,dann wäre dir nämlich aufgegangen,das---->

Soll eine Zustellung durch Dritte (also andere Postdienstleister) dort
erfolgen,so müsste dieser einen kostenpflichtigen
Vertrag mit dem Eigentümer wegen der Zustellung abschließen.

Dieses ist aber bis jetzt noch durch keinen privaten
Dienstleister erfolgt.

Also in simplen Worten…Postdienst A muss an Postdienst B Gebühren entrichten,wenn er die Zustellung in dessen Postfachanlage ausrichten lassen will (durch Postdienst B).
Zu finden im Postgesetz…

§ 29 Zugang zu Postfachanlagen und Adreßänderungen

(1) Ist ein Lizenznehmer auf einem Markt für lizenzpflichtige
Postdienstleistungen marktbeherrschend, so ist er, soweit dies
nachgefragt wird, verpflichtet, auf diesem Markt anderen Anbietern von
Postdienstleistungen gegen Entrichtung eines Entgelts die
Zuführung von Postsendungen zu den von ihm betriebenen Postfachanlagen
zu gestatten, es sei denn, dies ist sachlich nicht gerechtfertigt. § 28
Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.

Lies einmal meine Antwort über dir…
o.w.T.

P2 Original Auskunft

Jetzt habe ich so viel geschrieben zu dem Thema, jetzt interessiert mich das mal wirklich. Ich hab bei P2 angefragt, was sie dann machen.

Meine Frage an P2:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
mich würde interessieren, was Sie tun würden, wenn jemand bei Ihnen einen Brief aufgeben würde, der als Anschrift ein Postfach der Deutschen Post AG hätte. Würden Sie einen solchen Brief bei diesem unternehmensfremden Postfach zustellen? "

Antwort:
"Sehr geehrte Frau …

bei unseren Partner werden die eingelieferten Sendungen maschinell sortiert. Dies bedeutet, die Sendungen werden auf die PLZ-Gebiete, die von unseren Partnern bedient werden, sortiert. Sendungen, die nicht für die Gebiete unserer Partner bestimmt sind, werden taggleich der DPAG übergeben."