Guten Tag,
es gibt ja neben der Deutschen Post AG mit ihren schönen Postfächern auch vielerorts kleine Kurierdienste (oft gehören sie P2) an, können jedoch nicht an oben genannte Postfächer ausliefern und die Wohnadresse fällt aus anderen Gründen aus. Gibt es irgendeine (rechtliche) Möglichkeit, der P2 die Zustellung an solch eine (Wohn-)Adresse zu untersagen, mit dem Ziel, dass sie solche Briefe entweder an die DPAG direkt übergibt oder dem Absender zurückschickt, mit dem Vermerk „Empfänger ist nur im Zustellbereich der DPAG“ o.ä.? Leider sind die Briefkästen nicht umfriedet, so dass z.B. Hausfriedensbruch nicht gehen würde. Welche Alternativen gäbe es da noch? (Vielleicht reicht ja auch schon ein Brief mit dieser Bitte an P2, aber schön wäre es, wenn man sicherheitshalber gleich noch ein paar rechtliche Argumente hätte).
Vielen Dank für eure Ideen
CU FF