Verbot der Nennung von Internetadressen?

Hallo,

Journalist Klecks schreibt einen Artikel über die Aufzucht von eierlegenden Wollmilchsäuen.
Am Ende des Artikel möchte er einen Infokasten mit den 50 besten Links zum Thema einbauen.

Auf einer der potentiellen Seitenkandidaten findet er im Impressum einen Hinweis, dass sich der Seitenbetreiber jeglichen Abdruck seiner Internetadresse verbietet, da dadurch zu hoher Traffic und für ihn Kosten entstehen.

Jede Zuwiderhandlung will er per Anwalt verfolgen lassen und den Schreiberling ordentlich zur Kasse beten.

Frage:
Ist so etwas wirklich möglich???

Vorstellen kann ich mir das allerdings nicht.
Dann dürfte es ja keinerlei Besprechungen, Linktipps zum Thema usw. geben …

Bin gespannt,
André

Am Ende des Artikel möchte er einen Infokasten mit den 50
besten Links zum Thema einbauen.

Auf einer der potentiellen Seitenkandidaten findet er im
Impressum einen Hinweis, dass sich der Seitenbetreiber
jeglichen Abdruck seiner Internetadresse verbietet, da dadurch
zu hoher Traffic und für ihn Kosten entstehen.

Ich bin leider kein Jurist, aber so eine erklärung dürfte rein rechtlich sehr fragwürdig sein, da sie eigentlich im Widerspruch zur Veröffentlichung einer Webseite steht.

Wenn man ein öffentliches Angebot verfasst und dieses öffentlich zugänglich macht, dann muss man damit rechnen, daß irgendwann ein Ansturm auf diese Seite erfolgen könnte. Ich kann mich ja auch nicht nackt auf einen Marktplatz stellen und den Passanten dann sagen „bitte nicht hinsehen, sonst bekomme ich Ärger mit der Polizei“. Wenn ich diesen Ärger vermeiden will, stelle ich mich da halt nicht hin. Oder ich ziehe mich warm an, was auf die Webseite übertragen wohl heißen dürfte, daß ich mich durch genügend Inklusiv-Traffic oder eine Flatrate absichere.

Soviel zu meiner persönlichen Rechtsauffassung. Ob es nun moralisch korrekt ist, eine solche Bitte mit Füßen zu treten, ist eine andere Frage.

Meine Meinung.

So sehe ich diesen „Fall“ ja auch.

Und selbst die moralische Ecke würde ich in diesem Fall nicht gelten lassen. Letztlich kann doch niemand ernsthaft von einer Person X verlangen, dass er alle Passagen der Homepage liest.

Hallo,

Frage:
Ist so etwas wirklich möglich???

Möglich ist alles. Damit durchkommen tut man nicht.
Sogar DeepLinks können nicht verboten werden (siehe Paperboy-Urteil des Bundesgerichtshof)

Gruß

Christian

Hallo,

Und selbst die moralische Ecke würde ich in diesem Fall nicht
gelten lassen. Letztlich kann doch niemand ernsthaft von einer
Person X verlangen, dass er alle Passagen der Homepage liest.

Es gibt aber Leute, die sich mit geeigenten Programmen die ganze Webseite runterladen. Dem, der den Traffic bezahlen muß, ist es egal, ob das dann jemand liest oder es gleich drauf wieder löscht. In einem Forum habe ich mal erlebt, daß man es nicht mehr nutzen konnte, weil gleich mehrere dieser Bots gleichzeitig aktiv waren (keine geplante DNS-Attacke, nur massenhaft normale Zugriffe, die aber das selbe bewirkt haben). Der Admin hat sie dann einfach „rausgeworfen“ um den normalen Usern wieder den Zugang zum Forum zu ermöglichen. Das ist aber immer unnötige Arbeit.

Cu Rene