Verbot der Wissensweitergabe

Eine private Schule (Tanzschule, Zeichenschule etc.) verfaßt in ihren AGB, daß das Erlernte nur zu privaten Zwecken genutzt werden darf. Weder das gewonnene Know-how als Ganzes noch Einzelelemente daraus dürfen entgeltlich oder unentgeltlich an andere Personen weitergegeben werden. Ist dies rechtlich haltbar?

Das müsste ja schon ein ziemlich exklusives Geheimwissen sein…
Zumindest bei den genannten Beispielen dürfte das wohl kaum durchsetzbar sein.

Gruß!

Horst