Hallo,
da ich im Jahr 2012 bei der Bundeswehr die Offizierslaufbahn einschlagen möchte,habe ich mich um verschiedene Praktika bemüht,die dieser Laufbahn nützlich sind.Ich besuche momentan die Fachoberschule für Gesundheit und Soziales und muss in diesem Schuljahr ein Pflichtpraktikum von 800 Std. absolvieren, welches sich folgender maßen aufteilt:
Jede Woche Mi - Fr im Betrieb, insgesamt ein halbjahr theorielastig und ein halbjahr praktisch (Umgang mit Menschen, soz.Kontake ect…)Nun habe ich zu Beginn im Zentrum für Sport und Kultur gearbeitet, was aber leider als Team nicht funktionierte, woraufhin ich in den Kindergarten der Johanniter wechselte.Ich arbeite also bis Januar ausschließlich praxislastig.Da mir ein Kindergartenpraktikum aber wenig nützen wird für ein Studium im FB Maschinenbau möchte ich im Januar 6 Wochen ins Bundeswehrkrankenhaus in den technischen Bereich.Danach habe ich die Möglichkeit, in zwei Ministerien im Gesundheitsbereich (BMBF Gesundheitsforschung und Landesamt für Statistik ebenfalls Gesundheitsforschung)als Praktikantin zu arbeiten.Meine Schule meint aber ich dürfte den Betrieb nur einmal wechseln und habe das schon zu Beginn getan,wörtlich: einen erneuten Wechsel könne ich vergessen, dann ließen sie mich durchs Praktikum fallen.Hierbei wird sich auf die Fachoberschulordnung Thüringens berufen.Ich habe diese auch gelesen und den Paragraphen nicht finden können…Der Übergang von Betrieb zu Betrieb wäre fließend, meine Stundenanzahl würde ich sogar übersteigen.Ist das Verbot der Schule rechtskräftig?
Hallo,
Deine Frage übersteigt leider meinen Kompetenzbereich. Es handelt sich hierbei um eine ziemlich spezielle und wahrscheinlich auch nicht eindeutige Sachlage, die im Hochschulrecht auszufechten ist. Ich würde dir jedenfalls empfehlen zuerst einmal mit deinem AStA oder den zuständigen Mitgliedern deines StuPas darüber zu sprechen. Die können dir eventuell Tipps geben oder es sogar an das nächsthöhere Hochschulgremium (meistens der Rat) weitertragen. Wenn das „Verbot“ nämlich nur aus dem Fachbereich oder der Fakultät stammt, hast du Chancen es mit einem höheren Gremium zu umsteuern. Sollte all das nichts bringen, dann ist dein nächster Schritt tatsächlich der Anwalt. Lass dich hierzu bei deinem AStA beraten (sie sind unabhängig von der Hochschulverwaltung insofern, als dass sie für die Studenten da sind und selber Studentenvertreter sind).
Viel Erfolg!