Welches Gesetz oder welche Vorschrift verbietet das Offenhalten von Brandschutztüren mithilfe eines Holzkeils o. ä.?
Welches Gesetz oder welche Vorschrift verbietet das
Offenhalten von Brandschutztüren mithilfe eines Holzkeils o.
ä.?
Hallo !
Ein Gesetz in diesem Sinne kenne ich keines. Aber es ist natürlich völlig richtig, dass Brandschutztüren niemals "unterkeilt sein dürfen um sie offen zu halten. Im Brandfall haftet der Betreiber der Türen. Ist eine Branschutztür offen zu halten, dann nur mit einer Feststellanlage die wiederum mit einem Rauchmelder gekoppelt sein muss. Sollte eine Brandschutztür wiederrechtlich unterkeilt sein muss das T-30 bzw T-90 Schild entfernt werden und die Tür verliert somit Ihre Zulassung.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiter helfen.
Mfg M.Uhl
Eine Feuerschutz, Brandsschutz, Rauchschutz, tür ist eine ruhende Sicherheitseinrichtung.
Ihre Funktion ist Feuer und Rauch fern zu halten. Dazu muss die Tür ständig geschlossen sein oder im Brandfall selbsttätig und unmittelbar schließen. Selbsttätig ist ein Schließmechanismus auch dann nicht, wenn sie eine Person 24 Stunden neben der Tür positionieren.
Eine Tür welche besondere Brandschutzauflagen hat ist immer eine Öffnung in einer Brandwand und /oder Verbindung von 2 Brandabschnitten.
Ferner sind als Grundlagen anzusehen: Strafgesetzbuch § 145 Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütung und Nothilfemitteln
DIN4102 teil 5
DIN18095
Betriebssicherheitsverodnung
VDS Richtlinie 2000
Grundgesetz Artikel 2
BGV A1
Gruss
Hermelin
Eine Feuerschutz, Brandsschutz, Rauchschutz, tür ist eine
ruhende Sicherheitseinrichtung.
Ihre Funktion ist Feuer und Rauch fern zu halten. Dazu muss
die Tür ständig geschlossen sein oder im Brandfall selbsttätig
und unmittelbar schließen. Selbsttätig ist ein
Schließmechanismus auch dann nicht, wenn sie eine Person 24
Stunden neben der Tür positionieren.
Vielen Dank, hermelin, für Deine rasche, aufschlussreiche Antwort.
Eine Tür welche besondere Brandschutzauflagen hat ist immer
eine Öffnung in einer Brandwand und /oder Verbindung von 2
Brandabschnitten.Ferner sind als Grundlagen anzusehen: Strafgesetzbuch § 145
Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von
Unfallverhütung und NothilfemittelnDIN4102 teil 5
DIN18095
Betriebssicherheitsverodnung
VDS Richtlinie 2000
Grundgesetz Artikel 2
BGV A1
Gruss
Hermelin
Danke schön für die schnelle Beantwortung meiner Frage.
Welches Gesetz oder welche Vorschrift verbietet das
Offenhalten von Brandschutztüren mithilfe eines Holzkeils o.
ä.?
Hallo,
sorry das ich mich jetzt erst melde. Ich bin gestern erst aus dem Urlaub zurückgekommen.
Geregelt ist das u.a. in der DIN 4102. Begrifflich heisst es selbstschliessend. Dahrer darf auch eine T 30 Türe geöffnet bleiben…aber nur in Verbindug mit einem feststeller mit integriertem Rauchmelder. Und das ist kein Holzkeil 
Gruß
Bernd
Vielen Dank, lieber Bernd, für Deine Antwort. Ich hoffe, Du hattest einen erholsamen Urlaub!
Gruss
blumen3