Darf ein Vermieter seinem Mieter vorschreiben, dass dieser seine Zimmertüren nicht mit Postern behängen darf?
Geht einem Freund von mir gerade so.
Die Türen sind neu angeschafft worden (ohne ersichtlichen Grund) auf Initiative des Vermieters.
Danke für Eure Antworten!
Gruß!
Der Michael
Darf ein Vermieter seinem Mieter vorschreiben, dass dieser
seine Zimmertüren nicht mit Postern behängen darf?
Geht einem Freund von mir gerade so.
Die Türen sind neu angeschafft worden (ohne ersichtlichen
Grund) auf Initiative des Vermieters.
Danke für Eure Antworten!
hallo Michael,
der Vermieter kann dies natürlich nicht verbieten, aber, ein sehr grosses Aber, der Mieter haftet für Schäden, die entstehen. Und wer als Erwachsener Poster an eine Türe hängt kann auch von seiner Versicherung keinerlei Schadenersatz erwarten, wenn er wahrheitsgemäss schildert, dass er jede Sorgfalt missachtet hat.
Hängt ein Poster längere Zeit an einer Türe dann ergeben sich durch Lichteinwirkungen Farbabweichungen. Die muss weder der Vermieter noch der nächste Mieter hinnehmen. Also, Poster an die Wand oder an eine Seite des Wohnzimmerschrankes.
Grüsse Günter