Meine Schwester liegt im sterben und hat jetzt schnell geheiratet und Ihren Mann Vollmachten erteilt. Welche genau ist nicht bekannt.
Kann er uns und Ihren Kindern den Zutritt zum Friedhof und zur Beerdigung verweigern?
Guten Abend.
Ihre Anfrage kann wie folgt beantwortet werden:
Wenn es sich um eine „öffentliche Trauerfeier“ handeln sollte (das wäre beispielsweise durch die Veröffentlichung einer Zeitungsanzeige, in der der TERMIN der Trauerfeier genannt wurde so…) dann ein klares NEIN!
Hausrecht in der Friedhofskapelle und auf dem Friedhof hat NUR die Friedhofsverwaltung - nur diese hat auch das Recht, Verbote und Gebote zu erlassen.
…etwas anders sieht es allerdings aus, wenn die Beisetzung nur „im engsten Kreis“ erfolgen soll. Dann entscheidet leider auch derjenige, der sich um die Einzelheiten der Beerdigung kümmert und auch die Kosten für alle anfallenden Dinge übernimmt.
Sie könnten in diesem Falle dann nur versuchen, durch eine (schnelle!!!) „einstweilige Verfügung des örtlichen Amtsgerichts“ eine Lösung -auch in IHREM Sinne herbei zu führen.
Ich hoffe, diese Information hilft Ihnen etwas weiter
Liebe Grüße - und viel Kraft!
Hallo,
so lange der Friedhof einer komunalen Leitung untersteht ist auch die Friedhofskapelle frei von der Öffentlichkeit zugänglich. Daher kann er Euch in diesem Fall die Teilnahme an der Beerdigung nicht verweigern, sollte die Trauerfeier auf einem Privatgelände stattfinden (bsp. bei einem Bestatter im Institut) könnte er expl. Leute von der Trauerfeier ausschließen. Der Friedhof an sich muß im Normalfall immer frei für die Öffentlichkeit zugänglich sein, damit Menschen sich von Verstorbenen verabschieden können.
Ich hoffe ich konnte Ihnen etwas helfen und wünsche Ihnen alles Gute
Jan
Nein, kann er nicht