Verbot geringer gewerblicher Nutzung

Hallo,

A möchte in der Mietwohnung Qi-Gong-Kurse abhalten und hat deshalb eine Kleinanzeige geschalten.
Der Vermieter bekommt dies mit und verbietet diese Kurse nun, da es sich um einen nicht genehmigte, gewerbliche Nutzung handen soll.
Der Vermieter befürchtet Erhöhungen bei der Grundsteuer und Einstufung als Gewerbeobjekt.
Es waren hierzu keinerlei bauliche Veränderungen vonnöten. Es soll sich um ein Kleingewerbe handeln, wo maximal ein Kurs wöchentlich mit 2-3 Schülern abgehalten werden soll.
Kann A diese geringfügige gewerbliche Nutzung in der Mietwohnung vom Vermieter verboten werden? Im Mietvertrag soll dazu nichts geregelt sein.

Gruß
Lawrence

Der Vermieter kann die Unterlassung der gewerblichen Nutzung fordern.

Eine nur „geringe“ gewerbliche Nutzung, die er nicht untersagen könnte, läge nur dann vor, wenn der Mieter zum Beispiel ein Büro (z. B. Programmieren) ohne Kundenverkehr betreiben würde.

Folgt der Mieter nicht dieser Unterlassungsaufforderung, kann der Vermieter abmahnen und kündigen.

Moin,
im engen Sinne der Baunutzungsverordnung sind in Wohngebieten gewerbliche Nutzungen untersagt bzw nur ausnahmsweise zulässig, wenn sie nicht stören KÖNNEN.
Kurse die von Kunden besucht werden verursachen Lärm bei der Anfahrt, Lärm im Treppenhaus, Lärm bei der Begrüßung, zusätzlichen Wasserverbrauch durch Toilettennutzung etc. d.h. sie können nicht nur stören sondern sie stören tatsächlich. Dies auch unabhängig davon ob sich jemand gestört fühlt.
Für eine Nutzungsänderung spielt es keine Rolle ob dafür Umbauten erforderlich waren oder nicht.

vnA

Hallo,

im Ernst? Das würde doch heißen, dass jeder Tupper-Verkaufsabend eine gewerbliche Nutzung ist, wegen derer man vom Vermieter gekündigt werden kann???
Dann haben wir aber bald viele freistehende Wohnungen.

Gruß
Lawrence

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Moin,
wo kein Kläger, da kein Richter.
Abgesehen davon ist der Tupperabend bei einem Kunden keine gewerbliche Nutzung. Sonst wäre ja auch der Besuch des Versicherungsvertreters ein Kündigungsgrund :wink:

vnA

Hallo,

ich meinte mehr die Tupper-Beraterin, die die Abende zu Hause veranstaltet. Der Versicherungsvertreter, der die Kunden im heimischen Büro empfängt wäre dann dasselbe.
Jedenfalls eröffnet mir diese Regelung in meinem nächsten Nachbarschaftsstreit neue, ungeahnte Perspektiven. -grins-

Gruß
Lawrence

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