Verbot Holzhaus auszustellen

Hallo,

Die Mieter eines Einfamilienhauses mit einer neu verlegten ca 12m langen und 4m breiter Terrasse, haben auf dieser Terrasse ein Holzhaus abgestellt, Ein Vermieter will diesen Mietern verbieten, -außer den Gartenmöbeln und dem Sonnenschirm- sonstige Möbel aufzustellen. Es gibt keinen anderen Stellplatz für dieses ca. 2m Hohe 1,50x1,50m braunes Holzhaus.

Hat ein Vermieter das Recht den Mietern zu verbieten das Holzhaus auf die Terrasse zu stellen?

Gibt es irgendwelche Richtlinien zur Benutzung/Nutzung einer Terrasse
was hier stehen darf und was nicht.

Viele Grüße und vorab Danke für Antworten …

Hallo,

die Mietsache wird immer zum „üblichen Gebrauch“ überlassen. Einen übermäßigen Gebrauch muss der Vermieter nicht akzeptieren. Und das Aufstellen von zusätzlichen Gebäuden (und sei es nur ein so genanntes Garten-/Gerätehaus) dürfte einen übermäßigen Gebrauch darstellen.

Das LG München hat in 1 T 14169 / 03 zu einem ähnlichen Fall (allerdings ging es da um ein Mehrfamilienhaus) entsprechend entschieden. Dabei wurde auch angesprochen, dass das Erscheinungsbild der Anlage unter so einer Aufstellung leiden würde. Das würde auch bei einem Einfamilienhaus gegeben sein.

Gruß vom Wiz