Hallo,
Die Mieter eines Einfamilienhauses mit einer neu verlegten ca 12m langen und 4m breiter Terrasse, haben auf dieser Terrasse ein Holzhaus abgestellt, Ein Vermieter will diesen Mietern verbieten, -außer den Gartenmöbeln und dem Sonnenschirm- sonstige Möbel aufzustellen. Es gibt keinen anderen Stellplatz für dieses ca. 2m Hohe 1,50x1,50m braunes Holzhaus.
Hat ein Vermieter das Recht den Mietern zu verbieten das Holzhaus auf die Terrasse zu stellen?
Gibt es irgendwelche Richtlinien zur Benutzung/Nutzung einer Terrasse
was hier stehen darf und was nicht.
Viele Grüße und vorab Danke für Antworten …