Ein Jugendlicher (13) fährt in einer verkehrsberuhigten Zone (Blaues Schild 325) gerne Skateboard. Zugegeben nicht immer ganz leise, aber er achtet auf die üblichen Ruhezeiten und fährt auch nur wenige Tage die Woche und nicht stundenlang. Also völlig im erlaubten Rahmen. Wenn man ihn mal freundlich bittet heute mal nicht zu fahren, macht er das auch. Ausweichmöglichkeiten sind in akzeptabler Reichweite nicht vorhanden.
Nachbarn störn sich aber daran. Ein Nachbar, leicht cholerisch aggressiv, verbietet es ihm regelmäßig und droht mit Polizei. Ein klärendes Gespräch mit ihm hat sich als zwecklos erwiesen. Derziet sammelt er Unterschriften. Zum Glück machen da nicht alle Nachbarn mit.
Meine Frage: Erfüllt ein unrechtmäßiges Verbot mit Androhung von Sankionen bereits den Tatbestand der Nötigung? Wie anders kann man den Nachbarn zur Duldung zwingen damit das Kind weiterhin Spaß und Freude an seinem Sport hat (Alternativ säße er nämlich vor dem Computer vor Ballerspielen und Ego-Shootern)
das BGB schreibt dazu in § 240: Nötigung.(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Also, ob es sich in diesem beschriebenen Einzelfall um Nötigung handelt, kann hier nicht beantwortet werden, da ansonsten eine Löschung des Artikels droht.
Allgemein kann aber gesagt werden, dass, wie oben zu lesen ist, eine Androhung eines empfindlichen Übels nötig ist, damit von einer strafbaren Nötigung gesprochen werden kann. Diese Frage müßtet ihr Euch für Euren Einzelfall stellen.
Im Übrigen kann aber auch gesagt werden, dass das Rufen der Polizei sicherlich auch zur Klärung beitragen kann, denn es ist Kindern in Deutschland keineswegs untersagt, in der Öffentlichkeit lärmend zu spielen. Vor allem wenn die örtlichen Ruhezeiten eingehalten werden. Die Polizei würde in einem solchen Fall sicherlich den Sachverhalt dem Nachbarn auch erörtern.
Also, ob es sich in diesem beschriebenen Einzelfall um
Nötigung handelt, kann hier nicht beantwortet werden, da
ansonsten eine Löschung des Artikels droht.
Hä?
Im Übrigen kann aber auch gesagt werden, dass das Rufen der
Polizei sicherlich auch zur Klärung beitragen kann, denn es
ist Kindern in Deutschland keineswegs untersagt, in der
Öffentlichkeit lärmend zu spielen.
Na siehst Du, deswegen ist Polizei-Rufen auch kein empfindliches Übel. Wäre es aber auch nicht, wenn das Spielen verboten wäre, denn eine Verwarnung durch einen Polizeibeamten wird ein 13jähriger wohl noch gerade so aushalten können.
Damit ist die Frage beantwortet. War doch gar nicht schwer, und tut niemandem weh.
Ein Nachbar, leicht
cholerisch aggressiv, verbietet es ihm regelmäßig und droht
mit Polizei.
Da das Skateboardfahren im öffentlichen Bereich stattfindet, ist die Polizei (und nur die Polizei) dafür zuständig, das entweder zu dulden oder abzustellen. Deshalb darf der Nachbar zwar nichts selbst „verbieten“, er darf aber durchaus androhen, die Polizei zu holen. Die allein hat nämlich die hoheitliche Aufgabe, den Verkehr zu regeln - und nicht der Nachbar. Jenseits der reinen Sachfrage werden die Beamten daher vielleicht auch erst mal ein Einzelgespräch mit dem Herrn führen, in welchen sie ihm die Tatbestandsmerkmale der Amtsanmaßung und die Strafandrohung dafür auseinandersetzen.