Verbot und Unwirksamkeit in § 309 BGB

Hallo,
wir hatten es weiter unten, ich möchte dies aber abtrennen. In § 309 BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/309.html ist in der Überschrift von „Verbot“ und im Text von „Unwirksamkeit“ die Rede. Sind diese beiden Begriffe rechtlich gleichzusetzen?
Bei Verbot wittert der Ottonormalverbraucher eine Sanktion, falls er dagegen verstößt. Bei „Unwirksamkeit“ nicht. Klärt mich bitte auf!
Grüße
Ulf

Die Begriffe Verbot und unwirksam sind rechtlich insofern identisch, als das jedes unwirksames Verhalten auch als verboten angesehen werden kann. Denn weil es unwirksam ist, ist es auch nicht erlaubt. Aber nicht alles was nicht erlaubt bzw. verboten ist, ist auch unwirksam. Denn verboten kann auch sein, was dennoch nicht unwirksam ist. Denn Verbote sind werden zwar sanktioniert, das heißt mit einer Strafe (i.e. bspw. mit einer Verwarnung) belegt, es ist aber dennoch faktisch wirksam.

Anders gesagt, Verbote sind etwas unerwünschtes, aber etwas das existieren kann. Unwirksame Sachverhalte dagegen, entfalten keine Wirkung. Sie existieren de facto nicht.

Viele Grüße,
Gitte Siegel

Denn Verbote sind
werden zwar sanktioniert, das heißt mit einer Strafe (i.e.
bspw. mit einer Verwarnung) belegt, es ist aber dennoch
faktisch wirksam.

Hallo Gitte,
welche Strafe/Sanktionierung steht auf eine unwirksame Formulierung entsprechend § 309 BGB?
Ich möchte dir nicht zu nahe treten. Entweder du hast wenig Ahnung oder du hast einen schlechten Tag und konntest dich nicht gut ausdrücken.
Mal ein Gleichnis: Wenn in einem Mitvertrag eine Klausel steht, die nicht wirksam ist, bekommt der Vermieter vom Staat keine Strafe, Bußgeld, Verwarnung.
Grüße
Ulf

Lieber Ulf,

du scheinst meiner Erläuterung ja von selbst auf die Schliche zu kommen.

Eben wenn Klauseln unwirksam sind, haben sie keine Wirkung. Anders bei einem Verbot: Du parkst im Halteverbot, also erhälst du eine Verwarnung. Trotzdem parkst du da, d.h. anders als die Klausel bleibt dein Auto im Halteverbot existent.

Grüße
Gitte Siegel

Lieber Ulf,
du scheinst meiner Erläuterung ja von selbst auf die Schliche
zu kommen.

Hallo Gitte,
aber sicher. Wen du demnächst etwas im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“ schreibst, werde ich das nicht ernst nehmen.
In einem § war gleichzeitig von Verbot und Unwirksamkeit die Rede.
Grüße
Ulf

PS: Man darf zu allem eine Meinung haben, sollte sich aber bei konkreten Fragen zurück halten, wenn man die Frage nicht erfassen kann und zum Thema kein Wissen hat.
Mit „Lieber Ulf“ werde ich im Expertenforum fast ausschließlich von Esoterikern angeschrieben. Das würde passen, da die Begriffe nicht kennen und gerne nach belieben deuten.

Hallo Ulf,

nicht gleichzusetzen, aber die Rechtsfolge von „Verbot“ ist, wenn nichts anderes geregelt ist, „Unwirksamkeit“.

http://dejure.org/gesetze/BGB/134.html

VG
EK

Mit „Lieber Ulf“ werde ich im Expertenforum fast
ausschließlich von Esoterikern angeschrieben. Das würde
passen, da die Begriffe nicht kennen und gerne nach belieben
deuten.

*looooooooool* :smiley:

Aber lieber Ulf , meine Glaskugel sagt mir allerdings auch, daß Gitte ein sehr schönes Beispiel abgegeben hat. Ich weiß nicht, was Du da nun zu mäkeln hast. Es ist doch sehr nachvollziehbar beschrieben.

PS: Was machst Du im Esoterikforum? Und warum gefällt die eine Deutung hier nicht, wenn Du Dich doch sonst auch bei den „verhexten Ökofritzen“ rumtreibst? :smiley:

lol.

Der Zufallstäter macht seinem Namen Ehre.

Ich fühlte mich schon als Flaschengeist eingekerkert.